Mann beim Lesen eines Briefes
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24.10.2024

"Swisspoint Sales AG": Werbeanrufe zu Zeitschriften-Abos werden zur Falle!

Hände weg von Swisspoint Sales! - Die AK Tirol warnt vor Anrufen der „Swisspoint Sales AG“. Konsument:innen werden in letzter Zeit wieder vermehrt von der Schweizer Firma angerufen und mit aggressiven Methoden bedrängt, Jahres-Abonnements für Zeitschriften abzuschließen. Die AK rät, sich auf keinen Fall in ein Gespräch verwickeln zu lassen!

Es ist eine alltägliche Szene: Eine unbekannte Nummer erscheint am Handy-Display, der Anruf wird trotzdem entgegengenommen. Dabei können solch ungebetene Anrufe häufig ein teures Nachspiel haben. Denn oft ist der Grund für das Gespräch nichts anderes als eine Verkaufsmasche, bei der es etwa um Jahresabonnements für Magazine geht, wie im Fall der Swisspoint Sales AG.  Die Vorgangsweise ist dabei meist nicht nur aggressiv, sie ist auch absolut unseriös und unzulässig, denn Werbeanrufe sind in Österreich ohne Einwilligung nicht erlaubt.

Druck auf Konsumenten.

„Die unerbetenen Anrufe sind nach dem Telekommunikationsgesetz strafbar, hinzu kommt, dass laut den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes Vertragsbestätigung und Aufklärung über das Widerrufsrecht vorgeschrieben sind, andernfalls verlängert sich die 14-tägige Rücktrittsfrist um bis zu einem Jahr“, stellt AK Präsident Erwin Zangerl diesbezüglich klar.

Die von den Methoden der Swisspoint Sales AG Betroffenen erhalten jedoch keine Vertragsbestätigung mit Aufklärung über das Widerrufsrecht. Stattdessen findet sich im Postkasten das erste Magazin gleich mit Mahnung aufgrund fehlender Zahlung. Bei Beschwerden an das Unternehmen werden prompt Mitschnitte des Telefonats versandt, quasi als Beweis, dass der Betroffene letztlich in einem mündlichen Vertrag dem Abonnement zugestimmt habe und zur Zahlung verpflichtet sei. Ein dreister Vorgang, der dennoch problematisch ist. Denn wer in diese Falle tappt, muss sich dessen bewusst sein, dass man gegen eine unberechtigte Forderung nichts unternehmen kann – außer auf die Klage zu warten und zu hoffen, dass diese abgewiesen wird.

Vor diesem Problem stehen derzeit auch zwei Tiroler Konsumenten. Beide gaben keine Einwilligung zum Erhalt von Werbeanrufen, dennoch erhielten beide Rechnungen und erklärten ihren Rücktritt vom Vertrag. Nichtsdestotrotz schickt die Swisspoint Sales AG seither Mahnungen, in denen sogar mit Kontopfändungen gedroht wird. Außergerichtliche Interventionen der AK führten bis dato nicht zum Erfolg, wird keine Einigung erzielt, werden seitens der AK weitere rechtliche Maßnahmen gegen die Swisspoint Sales AG folgen – im Übrigen nicht zum ersten Mal.

AK Tipps

Um nicht Opfer einer dieser Abofallen zu werden, raten die Konsumentenschutz-Expert:innen zur Vorsicht:

  • Sollten Sie einen ungebetenen Werbeanruf erhalten, dann lassen Sie sich am besten gar nicht erst auf ein Gespräch ein.
  • Ist es hierfür schon zu spät und die Firma behauptet, Sie hätten mündlich ein Abonnement abgeschlossen, dann erklären Sie umgehend (binnen 14 Tagen nach Erhalt) schriftlich den Rücktritt vom behaupteten Vertrag.
  • Falls die 14-tägige Rücktrittsfrist übersehen wurde, berufen Sie sich auf die Ihnen zustehende Verlängerung des Rücktrittsrechts. Diese besteht, weil weder Vertragsbestätigung noch Infos zum Widerrufsrecht übermittelt wurden.
  • Schließlich ist auch eine Anzeige bei der Fernmeldebehörde wegen unerbetener Werbeanrufe möglich.

Wenn also das nächste Mal das Telefon klingelt und am Display eine unbekannte Nummer zu lesen sein sollte, seien Sie vorsichtig: Man kann nie wissen, was die Person auf der anderen Seite der Leitung im Sinn hat.

Die AK Konsumentenschutz-Expert:innen beraten und helfen kostenlos unter Tel. 0800/22 55 22 – 1818.

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