Portraitbild von AK Präsident Erwin Zangerl.
© AK Tirol/ Angelo Lair
27.6.2024

Teures Parkraummanagement  auch auf Gemeindeflächen!

Ein Geschäftsmodell bringt Firmen lukrative Einnahmen, jetzt sogar auch auf Gemeindeflächen! - In den letzten Monaten häufen sich bei der AK Tirol Anfragen von Betroffenen zu Zahlungsaufforderungen nach Parkverstößen. „Seit Firmen wie Zupfdi, Parkdepot, Avantpark und andere die Aufsicht über Privat- oder gewerbliche Parkplätze übernehmen, ist dies leider nichts Neues“, so Präsident Erwin Zangerl. Aber nicht nur saftige Geldstrafen – schon bei kleinsten Benützungsverstößen – sorgen für Ärger, sondern auch die Tatsache, dass diese Unternehmen inzwischen auch von Gemeinden beauftragt werden.

„Dieses Geschäftskonzept entwickelt sich immer weiter“, kritisiert AK Präsident Erwin Zangerl. So ahnden diese Firmen schon geringfügigste Benützungsverstöße mit saftigen Geldforderungen. Der AK Tirol wurden beispielsweise Zahlungsaufforderungen von 80 Euro vorgelegt, die für eine Parkdauer bei einer Selbstbedienungstankstelle von 16 Minuten eingefordert wurden, obwohl der betroffene Konsument in dieser Zeit sein Auto betankte und damit eine Dienstleistung in Anspruch genommen hat.

„Dieses System hat nichts mehr mit Besitzschutz zu tun, wenn es letztlich sogar die zahlenden Konsument:innen nochmals zur Kasse bittet“, ärgert sich der AK Präsident. „Es hinterlässt keinen guten Eindruck, wenn im Auftrag von bekannten und von Kund:innen abhängigen Unternehmen solche Firmen als Parkflächenbetreiber auftreten und teils wegen Lappalien ein professionalisiertes Forderungsmanagement betreiben.“

Auch auf gemeindeeigenen Flächen

Mittlerweile dehnt sich dieses Geschäftsmodell aber nicht nur auf weitere private und unternehmerisch genutzte Parkplätze aus, sondern auch mehr und mehr auf öffentliche Abstellflächen. So werden beispielsweise auch Nutzer:innen eines Schwimmbadparkplatzes in Wattens mit Forderungen der Firma Avantpark in Höhe von 65 Euro konfrontiert, wenn ein Verstoß gegen die Einstellbedingungen elektronisch erfasst wurde. Der Eigentümer des Parkplatzes ist aber die Gemeinde, welche das Parkflächenmanagement ausgelagert hat. 

„Es ist bedenklich, dass Gemeinden solche Unternehmen dabei unterstützen, Gewinne aus Parkverstößen der Gemeindebürger:innen zu ziehen“ erläutert Zangerl. Die Forderung von 65 Euro (inkl. 20 % USt.) setzt sich zu 40 % aus Kosten für Halterabfrage sowie 60 % aus Bearbeitungsgebühren und erhöhtem Nutzungsentgelt zusammen.

„Es stellt sich die Frage, wieviel verdient das auf Gewinn orientierte Unternehmen an solch einer Forderung?“, so Zangerl. Auch weitere Fragen drängen sich auf: „Bekommt die Gemeinde als Eigentümer des Parkplatzes auch einen Teil des eingehobenen Entgeltes, damit zumindest das Gemeindebudget etwas davon hat?“ In Zeiten knapper finanzieller Ressourcen ist es nachvollziehbar, dass Kommunen sparen und Tätigkeiten auslagern, allerdings haben Recherchen der AK Tirol ergeben, dass die Avantpark Parking Solutions Österreich GmbH zwar mit offiziell 2 Mitarbeitern einen Sitz in Österreich hat, jedoch ein Tochterunternehmen eines britischen, auf Parkverstöße spezialisierten Unternehmens ist. „Wenn schon öffentliches Gut unternehmerisch verwendet wird, dann bitte auch so, dass der Standort etwas davon hat – beispielsweise regionale Arbeitsplätze“, so Zangerl. 

Es bleibt letztlich nur abzuwarten, wie sich dieses Geschäftsmodell weiterentwickelt und welche Auswirkungen es auf Städte und Gemeinden haben wird. Leider gibt es nur eine sehr eingeschränkte rechtliche Handhabe gegen diese Vorgehensweisen. 

Angesichts dieser Entwicklungen fordert die AK Tirol:

  • Transparenz: Es muss klare Transparenz darüber bestehen, wie diese Unternehmen operieren, wie sie ihre Gewinne erzielen und ob gerade bei Städten und Gemeinden ein Teil der Einnahmen in die Verbesserung der Parkinfrastruktur oder anderer gemeinnütziger Zwecke reinvestiert werden.
  • Regulierung: Es muss eine sorgfältige Regulierung und Überwachung solcher Geschäftsmodelle geben, um sicherzustellen, dass sie im besten Interesse der Gemeinden und ihrer Bewohner handeln.

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