Energie, Strommasten
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1.2.2023

Seichte Übergewinnsteuer trotz hoher Gewinne für Energieunternehmen

Eine Analyse. 2022 war das Jahr massiver Energiepreissteigerungen. In Folge des Wirtschaftsaufschwunges nach Corona und angeheizt vom Ukrainekonflikt stiegen die Energiepreise rasant und führten zu Mega-Gewinnen bei heimischen Energiekonzernen. Die Rufe nach einer Übergewinnsteuer wurden lauter – nun ist sie da.

Über vier Milliarden Euro an Übergewinnen erzielten nach Schätzungen von AK und ÖGB die heimischen Energiekonzerne allein für das Jahr 2022. Bereits im August des Vorjahres legte die AK daher gemeinsam mit dem ÖGB ein Modell für Österreich vor, mit welchem 5 bis 10 Milliarden Euro bis Ende 2024 eingenommen werden könnten. Österreichs Bundesregierung zauderte, obwohl andere Länder bereits aktiv wurden. Im November stellte die Bundesregierung schließlich zwei Bundesgesetze vor, welche auch mit 31.12.2022 Wirksamkeit erlangten. Bis zum 31.12.2023 werden unter dem Begriff „Energiekrisenbeitrag - Strom“ und „Energiekrisenbeitrag - fossile Energieträger“ Steuern auf Übergewinne eingehoben. Eine positive Nachricht? Leider nicht ganz. So bleiben im Strombereich die Übergewinne aus dem Jahr 2022 fast zur Gänze unberücksichtigt – nur der Dezember wird noch als Erfassungszeitraum berücksichtigt. Vor dem Hintergrund, dass die meisten Übergewinne 2022 anfielen, ist dies mehr als unverständlich. Weiters werden nur Erlöse über 140 Euro pro MWh mit 90  % besteuert. Zum Vergleich: Der langjährige Schnitt betrug in etwa 50 Euro  pro MWh – massive Übergewinne sind also weiterhin möglich. Bei fossilen Energieträgern, wie beispielsweise Öl, beträgt die Steuer lediglich 33 % bis 40 % auf den Übergewinn, welcher anhand der Durchschnittsgewinne der Jahre 2018 bis 2021 plus 20 % ermittelt wird.

Schätzungen der AK gehen davon aus, dass durch beide Beiträge ein Steueraufkommen in Höhe von 2 bis 4 Milliarden Euro möglich sein wird. Die effektive Besteuerung hängt aber zudem davon ab, inwieweit die Konzerne Investitionen in erneuerbare Energien tätigen, denn derartige Investitionen sind bei beiden Beiträgen anrechenbar und führen zu einer Steuersenkung.

Energie als Handelsware

Aber warum eigentlich fuhren die heimischen Konzerne diese Rekord-Gewinne ein? Energie in Form von Strom wird in Euro-pa sowohl an der Böse als auch außerbörslich gehandelt. Ein Großteil der Lieferverträge ist langfristig orientiert. Da der Bedarf an Strom aber nie exakt für einen bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft vorhergesagt werden kann, müssen auch kurzfris-tig Käufe und Verkäufe möglich sein, denn das Angebot und der Bedarf an Strom müssen in Balance sein, damit das Stromnetz stabil bleibt. Diese kurzfristigen Geschäfte werden an der Börse abgewickelt. Hier funktioniert die Preisbildung anhand des Merit-Order-Systems. Bei dieser Preisbildung bestimmt jenes Kraftwerk den Endpreis, welches gerade noch benötigt wird, um den Strombedarf zu decken. Zu bestimmten Tageszeiten, wo viel Strom benötigt wird, ist oftmals ein Gaskraftwerk notwendig, um den Bedarf zu decken. Somit bestimmt das teure Gaskraftwerk den Preis für alle Erzeuger, unabhängig von deren Produktionsmethode. Dieses System förderte über Jahrzehnte den Ausbau erneuerbarer Energien, denn diese Energieträger sind zumeist am billigsten. Die aktuellen Verwerfungen am Energiemarkt führten aber dazu, dass die großen österreichischen Stromerzeuger, die überwiegend aus erneuerbaren und günstigeren Energiequellen (Wasser, Sonne, Wind) Strom produzieren, unverhältnismäßige Übergewinne einfahren. Übergewinne, die nun nur sehr zaghaft besteuert werden…

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