Pflegepraktikum: „1.950 Stunden sind unbezahlt"
Studentin Anna Klocker schildert die schwierigen Rahmenbedingungen und was sie trotzdem motivert, Pflegerin zu werden - auch im AK Video!
Ein Jahr ist es her, dass fast 2.000 Mitarbeiter:innen im Pflegebereich aus ganz Westösterreich bei einer Großkundgebung in Innsbruck auf die prekäre Situation aufmerksam gemacht haben. Jetzt, ein Jahr und die „größte Pflegereform aller Zeiten“ später, lässt die Umsetzung vieler Versprechen weiter auf sich warten. „Das ist verlorene Zeit. Wir müssen JETZT alle Hebel in Bewegung setzen, um neue Mitarbeiter:innen für diese (lebens-)wichtigen Berufe zu gewinnen, sonst droht ein Kollaps“, fordert AK Präsident Erwin Zangerl die politisch Verantwortlichen in Bund und Land zum Handeln auf. So fordert die AK Tirol u. a. einen noch niederschwelligeren Zugang zum neu eingeführten Pflegestipendium, einen Flexibilisierungszuschlag auch für Gemeindebedienstete sowie einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit auch für Gemeinde- und Landesbedienstete. „Viele Tiroler:innen bekommen bereits die Auswirkungen des Fachkräftemangels im Gesundheits- und Sozialbereich zu spüren.“
In einem dürften sich wohl alle einig sein: Das Schlagwort „Pflege geht uns alle an“ darf nicht mehr länger nur ein Schlagwort bleiben. Es ist höchste Zeit, dass die Politik Maßnahmen für die in der Pflege tätigen Personen in die Tat umsetzt und damit die Versorgung der Gesellschaft im Gesundheits- und Sozialbereich sichert.
„Pflege ist unverzichtbare Arbeit“, betont AK Präsident Erwin Zangerl. „Und es braucht dazu Menschen, die psychisch und physisch in der Lage sind, die unterschiedlichsten Belastungen in den jeweiligen Berufen zu meistern. Vor allem aber brauchen die Pflegekräfte für ihren wichtigen Dienst an uns allen auch die nötige (Arbeits-)Zeit. Zeit die sie derzeit nicht haben. Deshalb müssen die Bedingungen in der Pflege nachhaltig verbessert werden, denn sonst läuft das Gesundheits- und Sozialsystem Gefahr, weiter engagiertes Pflegepersonal zu verlieren.“
Das kann nicht Ziel sein, denn die Auswirkungen einer bestehenden Personalnot zeigen sich bereits in vielen Bereichen: Krankenanstalten müssen geplante Operationen verschieben, in einigen klinischen Abteilungen kann der für die Pflege erforderliche Schlüssel von Patient:in pro Pflegeperson nicht mehr eingehalten werden. Pflegeheime können leerstehende Betten nicht belegen und im mobilen Bereich können keine neuen Klient:innen trotz möglicherweise hohen Pflege- und Betreuungsbedarfs zu Hause nicht mehr aufgenommen werden.
Auch die je nach Arbeitsplatz unterschiedliche Ausgestaltung der Gehälter und Einstufungen wegen verschiedener zu Grunde liegender Regelungen ist für die Mitarbeiter:innen in den Pflegeberufen schwer nachzuvollziehen. So sieht der SWÖ-KV zum Beispiel einen Rechtsanspruch für die kontinuierliche Variante der Altersteilzeit vor. Doch für Mitarbeiter:innen, die dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz oder dem Landesbedienstetengesetz unterliegen, gibt es einen solchen Rechtsanspruch nicht. Diese Ungleichbehandlung muss behoben werden.
Politische Versprechen müssen eingehalten werden. So wurde im September 2022 von der Tiroler Landesregierung ein Pflegepaket beschlossen. Die Umsetzung des im Pflegepaket inkludierten „Flexibilisierungszuschlages für Einspringerdienste“ lässt jedoch nach wie vor auf sich warten. „Die Tiroler Landesregierung wird deshalb aufgefordert, das Versprechen einzulösen - und zwar für den Akut- und Langzeitbereich, um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden“, betont Zangerl.
Es gilt aber nicht nur, bestehendes Personal zu halten. Es muss auch dafür Sorge getragen werden, dass für Personen, die eine Pflegeausbildung anstreben, die Ausbildung finanziell möglich ist. Die Schaffung des Pflegestipendiums als bundesweit einheitliches Förderinstrument im Jänner 2023 war ein erster Schritt. Doch einige der festgelegten Kriterien (u. a. Altersgrenze bzw. Sonderregelungen bei Schul- und Studienabbrechern) schränken die Förderbarkeit von bestimmten Adressatenkreisen wieder ein. Dies muss geändert werden. Ebenso ist die Ausbildung der Gesundheits- und Krankenpflege auf Fachhochschulniveau (Bachelor) nicht im Pflegestipendium enthalten. Die Förderkriterien beim Pflegestipendium sollten ebenso für den Bachelor der Gesundheits- und Krankenpflege im Sinne einer einheitlichen Förderbarkeit gelten.
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