Teure Parkverstöße - nun auch auf Gemeindeflächen
Saftige Straften, teils wegen Lappalien: Die Anfragen in der AK Tirol häufen sich. Jetzt setzen auch Gemeinden auf Firmen fürs Parkflächenmanagement.
Die Besitzwacht GmbH sorgt aktuell bei Verbraucher:innen für Ärger. Das Unternehmen verschickt Rechnungen an Personen, die auf Privatparkplätzen geparkt haben und bereits Monate zuvor mit der anwaltlichen Androhung einer Besitzstörungsklage konfrontiert waren.
Eine Wiener Rechtsanwaltskanzlei hatte zur Abwendung einer Klage einen Pauschalbetrag von 399 Euro gefordert, der von den Betroffenen auch bezahlt wurde, um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen. Monate später fordert nun die Besitzwacht GmbH in derselben Sache plötzlich zusätzliche „Kosten und Barauslagen“ in der Höhe von 97,50 Euro.
Der Hintergrund: Wer unbefugt auf einem Privatplatz parkt, muss im schlimmsten Fall mit einer Besitzstörungsklage rechnen. Meist kommt es zunächst zu einer anwaltlichen Abmahnung, in welcher die Abgabe einer Unterlassungserklärung samt Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes gefordert wird. Durch Erklärung und Zahlung wird die Klage abgewendet.
Dass die Besitzwacht GmbH nunmehr zusätzlich zum bezahlten Pauschalbetrag Kosten für die Dokumentation der Besitzstörung, die Durchführung einer Halterabfrage sowie die Aufbereitung und Übermittlung der Daten an die Rechtsanwaltskanzlei etc. verrechnet, entbehrt nach Auffassung der AK Tirol jeglicher Rechtsgrundlage. Denn ohne diese „Vorarbeiten“ hätte die Rechtsanwaltskanzlei nicht tätig werden können, weshalb diese vom geforderten und bezahlten Pauschalbetrag bereits umfasst sind. Zur Klärung der Rechtssache wird die AK Tirol nunmehr einem betroffenen Konsumenten passive Rechtschutzdeckung gewähren. Ob das Unternehmen tatsächlich Klage einbringt, bleibt abzuwarten.
Wer mit zusätzlichen Forderungen der Besitzwacht GmbH konfrontiert wird, soll keine Zahlung leisten und die Forderung schriftlich beeinspruchen.
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