Antrag für Handwerkerbonus nur digital möglich
Kommende Woche tritt der Handwerkerbonus in Kraft, die Antragstellung ist (vorerst) nur online möglich. Die AK Tirol fordert barrierefreien Zugang.
VKI-Klage setzt Neiddebatte in Gang, Folgen für ganz Österreich
AK Präsident Erwin Zangerl: „Angriff auf leistbares Freizeitangebot nicht nachvollziehbar!“
Der VKI hat eine Klage wegen möglicher Ungleichbehandlung gegen die Betreiber des „Freizeitticket Tirol“ eingebracht. „Für viele Tirolerinnen und Tiroler stellen das Freizeitticket oder andere Verbundtickets wie die Snow Card die einzige Möglichkeit dar, sich die Nutzung der Sport- und Freizeitinfrastruktur ‚daheim‘ überhaupt leisten zu können. Dass ausgerechnet der Verein für Konsumenteninformation, der dieses Verfahren im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz führt, mit einer Klage dieses Angebot für die Tirolerinnen und Tirol bedroht, ist für mich nicht nachvollziehbar!“, sieht AK Präsident Erwin Zangerl die möglichen Folgen für Tiroler Konsument:innen äußerst kritisch.
Der VKI teilt mit, aufgrund von Konsumentenanfragen bzw. Beschwerden auf den Fall des Freizeittickets Tirol aufmerksam geworden zu sein. Daraufhin habe man die AGB überprüft und zumindest bei 7 Klauseln mögliche Rechtsverstöße geortet. Massive Auswirkungen könnte dabei jedoch die Entscheidung bezüglich jener Klausel, welche einen Hauptwohnsitz in Tirol für den Kauf eines Freizeittickets voraussetzt, nach sich ziehen. Kein Verständnis für die Vorgehensweise hat AK Präsident Erwin Zangerl: „Dass eine solche Musterklage Folgewirkungen auf ganz Österreich haben wird und zwar zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten, die für vergleichbare Verbundtickets zukünftig tiefer in die Tasche greifen oder auf solche Angebote gänzlich verzichten werden müssen, haben die Verantwortlichen bei VKI bzw. dem beauftragenden Ministerium offensichtlich nicht bedacht.“
Die Tirolerinnen und Tiroler sind durch das generell hohe Preisniveau und die vergleichsweise niedrigen Löhne – beides Auswirkungen des Tourismus – finanziell ganzjährig stark belastet. Verbundtickets wie das Freizeitticket haben sich dadurch etabliert und ermöglichen die Nutzung der Sport- und Freizeitinfrastruktur zu erschwinglichen Preisen. Dass es vergleichbare Angebote seit mehr als 20 Jahren, das Freizeitticket in bekannter Form bereits seit 2006 gibt, macht die aktuelle Vorgehensweise umso unverständlicher. „Der Tourismus treibt in Tirol seit Jahrzehnten auf dem Rücken der Bevölkerung seine Blüten – insbesondere was die Preisgestaltung an den Skiliften und in Freizeiteinrichtungen betrifft. Es kann nicht sein, dass man jetzt mit einer Klage die Preise dieser Angebote, die es auch Einheimischen ermöglichen, ganzjährig die vorhandene Infrastruktur zu nutzen, beeinflusst und nach oben treibt“, zeigt sich AK Präsident Erwin Zangerl verwundert. Und weiter: „Eine Neiddebatte auszulösen, weil angeblich Konsument:innen aus anderen Bundesländern sich wegen Ungleichbehandlung an den VKI gewandt hätten, ist nicht zu verstehen. Das Freizeitticket schlägt mit 755 Euro für Erwachsene zu Buche. Wer soll die sport- und freizeitbegeisterten Tirolerinnen und Tirolern um diese Investition beneiden?“
AK Präsident Erwin Zangerl: „Der VKI hat selbst bereits betont, dass man keineswegs das Angebot des Freizeittickets Tirol bekämpfe, sondern einzelne Klauseln in den AGB, die Konsument:innen benachteiligen würden. Dies darf aber nicht dazu führen, dass deshalb Tirolerinnen und Tiroler künftig unter Umständen höhere Preise bezahlen müssen oder bestimmte Freizeitangebote gar nicht mehr aufrecht erhalten werden können.“ Die AK Tirol befindet sich im Austausch mit dem VKI und wird sich weiter einsetzen, dass leistbare Freizeitangebote für die Tiroler Konsumentinnen und Konsumenten aufrecht erhalten werden können.
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