Die Vollversammlung ist das Parlament der Arbeitnehmer

Die Arbeiterkammer Tirol ist die gesetzliche Interessenvertretung von mehr als 335.000 Beschäftigten. Mehr als 340 Mitarbeiter kümmern sich um die laufende Betreuung, Beratung und den Rechtsschutz der AK Mitglieder. Für die politische und inhaltliche Ausrichtung der AK sorgt die Selbstverwaltung. Diese besteht aus 70 Kammerräten verschiedener Fraktionen, die aus den unterschiedlichsten Berufen und Regionen kommen und zweimal jährlich in der Vollversammlung tagen.

Die AK Vollversammlung ist das Parlament der Arbeitnehmer. Hier werden die Positionen beschlossen und wichtige Vorschläge, Anträge und Resolutionen an den Landes- und Bundesgesetzgeber gestellt. Über die Zusammensetzung der Vollversammlung können die AK Mitglieder alle fünf Jahre demokratisch im Rahmen der AK Wahl entscheiden. 

Auf Basis der letzten AK Wahl 2019 verfügt die Liste Präsident Erwin Zangerl aab-fcg über 45 Mandate, die FSG über 14, die FPÖ über 6, und die Grünen - UG über 5 Mandate.

Die Vollversammlung wählt den Präsidenten, die Vizepräsidenten, den Kontrollausschuss und den Vorstand. Im Vorstand, der einmal pro Monat tagt, werden die Vorhaben der AK beschlossen, die laufende Arbeit festgelegt und über die Begutachtung wichtiger Gesetzesänderungen gesprochen.

Die 186. Vollversammlung am 8. März 2024