AK Präsident Erwin Zangerl
© AK Tirol/Hetfleisch
2.11.2023

Völser Seesiedlung: AK hat eine weitere Klage gegen die TIWAG eingebracht!

Strompreis steigt um bis zu 236 %! Über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die AK Tirol eine weitere Musterklage gegen die TIWAG eingebracht. Grund sind die horrenden und nicht nachvollziehbaren Strompreissteigerungen bei den Kundinnen und Kunden der Völser Seesiedlung. Besonders prekär dabei ist, dass die Bewohner der Völser Seesiedlung gezwungen sind, mit Strom zu heizen, da Verbrennungsheizungen raumordnungsrechtlich aufgrund der Lage und der dort vorherrschenden Luftdruckverhältnisse verboten sind. Daher gibt es dort seit Anfang der 1970er Jahre einen eigenen TIWAG-Tarif, der ursprünglich mit der Gemeinde ausverhandelt wurde und einen günstigeren Nachtstrom für die Strom-Nachtspeicherheizungen vorsieht. Kein Verständnis mehr dafür hat die Führungsriege der TIWAG, die das Wort „günstig“ aus ihrem Wortschatz gestrichen hat. So steigt etwa in der Völser Seesiedlung der Arbeitspreis Tag um 154,34 % und –  aufgrund des Wegfalls des günstigeren Nachtstromtarifs, da die TIWAG diesen nicht mehr anbietet – der Arbeitspreis Nacht sogar um 235,63 %. Warum, bleibt allerdings unklar, die Informationen der TIWAG dazu sind völlig intransparent.

Als „Zumutung“ bezeichnet AK Präsident Erwin Zangerl das Vorgehen der TIWAG: „Auch hier wird der Strompreis der betroffenen TIWAG-Kundinnen und Kunden massiv erhöht, ohne sich zu überlegen, was das gerade für jene Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet, die gar kein andere Möglichkeit haben, als mit Strom zu heizen, wie in der Völser Seesiedlung. Wie schon bei den beiden bei Gericht bereits eingebrachten Klagen gegen die TIWAG aufgrund der gestiegenen Strompreise fordern wir auch in Bezug auf die Völser Seesiedlung vor allem Transparenz ein. Die für die Betroffenen äußerst belastenden starken Preiserhöhungen müssen gerichtlich geprüft werden, wir wollen auch wissen, warum der Nachttarif so exorbitant gestiegen ist. Ich bin gespannt, wie die TIWAG das vor Gericht argumentieren will“, so AK Präsident Zangerl.

Es ist ein vollkommen intransparentes Zahlen-Wirrwarr, mit dem die TIWAG ihre Preisanpassung bei den Kundinnen und Kunden der Völser Seesiedlung argumentiert. Schlussendlich soll „aufgrund der aktuellen Wettbewerbssituation“ eine Preissteigerung von 154 % weitergegeben werden, warum und wie genau bleibt die TIWAG aber einmal mehr schuldig, zumal sich die Informationen im Preisanpassungsschreiben offenbar nur auf den Arbeitspreis Tag beziehen. Es bleibt in diesem Zusammenhang deshalb auch völlig unbegründet, wie sich die Preissteigerung von 236 % für den Arbeitspreis Nacht ergeben soll. „Es fehlt jegliche Begründung für eine Preissteigerung um 236 % beim Arbeitspreis Nacht, die im Vergleich zur Preiserhöhung Arbeitspreis Tag (154 %) noch mehr zu Lasten der Kundinnen und Kunden geht. Und es fehlt nicht nur die Begründung für die massive Erhöhung des Arbeitspreises Nacht, auch die Angaben zum „Nachttarif-Abschlag“ im Informationsschreiben sind irreführend und nicht nachvollziehber“, stellt Zangerl klar.

Auch bei den Informationsschreiben der TIWAG zu den Preisanpassungen bei Bestandsverträgen der Kundinnen und Kunden der Völser Seesiedlung mangelt es nach Ansicht der AK Tirol an verständlicher und nachvollziehbarer Information über konkreten Anlass, Voraussetzung und Umfang der massiven Preiserhöhungen. Damit sind auch die erforderlichen gesetzlichen Vorgaben für eine vertragliche Entgeltänderung gemäß § 80 Abs. 2a ElWOG nicht erfüllt. „Das Preisanpassungsschreiben entspricht keinesfalls den gesetzlichen Vorgaben, da es nicht nur intransparente und irreführende, sondern sogar falsche Informationen enthält. Und das soll nun gerichtlich geklärt werden. Es muss endlich Schluss sein mit dieser rein gewinnorientierten Ausrichtung des Landesenergieversorgers, der keine Rücksicht auf die Tirolerinnen und Tiroler nimmt und mit unzureichenden und falschen Informationen nur den Gewinn maximieren will“, so Zangerl. Für all jene in Tirol, die keine andere Möglichkeit haben, als mit Strom zu heizen, müsse die TIWAG wieder einen günstigen Nachtstromtarif anbieten, fordert der AK Präsident.

OFFEN GESAGT

"Es fehlt nicht nur die
Begründung für die massive Erhöhung des Arbeitspreises Nacht, auch die Angaben zum ‚Nachttarif-Abschlag‘ im
nformationsschreiben sind
irreführend und nicht
nachvollziehbar."

Erwin Zangerl,
AK Präsident

"Es muss endlich Schluss sein mit dieser rein gewinnorientierten Ausrichtung des Landesenergieversorgers, der keine Rücksicht auf die Tirolerinnen und Tiroler nimmt und mit unzureichenden und falschen Informationen nur den Gewinn maximieren will."

Erwin Zangerl,
AK Präsident

Kontakt

Kontakt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

E-Mail: presse@ak-tirol.com

Telefon: +43 800 22 55 22 1300
(Kostenlose Hotline )

Fax: +43 512 5340 1290

Das könnte Sie auch interessieren

Geldscheine, Stromzähler

Strompreis: 2 AK Klagen gegen TIWAG eingebracht

Die TIWAG kann für 2023 mit einem Rekord-Gewinn von über 200 Millionen Euro rechnen. Die AK Tirol hat zwei Klagen gegen die TIWAG eingebracht.

AK Präsident Erwin Zangerl

Strompreis: AK Petitionen online unterstützen!

"Der Strompreis muss im Herbst um 10 Cent sinken", fordert AK Präsident Zangerl. Mehr zu den Anträgen finden Sie hier. Gleich online unterstützen!