FAQ zum Vergleich der AK mit der TIWAG über die Stromkostenentlastung
Für TIWAG-Kund:innen kommt es in Kürze zu einer „Stromkostenentlastung“ in Höhe von über 60 Millionen Euro, davon über 44 Mio. Euro allein an Haushaltskund:innen. Die TIWAG leistet somit aufgrund nicht rechtskonformer Preiserhöhungen Entlastungszahlungen und akzeptiert somit das Urteil des Bezirksgerichts Innsbruck sowie die Forderungen der AK Tirol. Die letzten Details dazu konnten in den abschließenden Verhandlungen zwischen AK Tirol und TIWAG nun fixiert werden. In diesem Zusammenhang gilt der Dank von Präsident Erwin Zangerl dem Eigentümervertreter Landeshauptmann Anton Mattle sowie dem TIWAG-Vertriebsvorstand Thomas Gasser, mit dem in konstruktiven Gesprächen letztlich eine Einigung erzielt werden konnte. „Der gemeinsame Wille war erkennbar, dieses Thema aus der Welt zu schaffen. Jetzt geht der Strompreis bereits zum 1. Juli weiter nach unten“, so Gasser. Abgewickelt werden die Entlastungszahlungen beginnend mit März bzw. April 2024. Für AK Präsident Erwin Zangerl geht damit ein Kapitel im Kampf um günstige Strompreise in Tirol zu Ende. Vorbei ist der Kampf jedoch nicht: „Als nächstes sind die IKB-Kund:innen zu entschädigen, außerdem werden wir uns dafür einsetzen, dass der Strompreis bei Energie-Unternehmen generell transparenter gestaltet werden muss“, stellt Zangerl klar.
Der Vergleich mit der TIWAG ist endgültig abgeschlossen, alle Details konnten einvernehmlich fixiert werden. In einem nächsten Schritt wird die TIWAG nun ein Schreiben aufsetzen, das an alle Kund:innen gerichtet ist und in dem die jeweils zustehenden Summen bekanntgegeben werden. Die Höhe hängt vom jeweiligen durchschnittlichen Jahresverbrauch ab.
Die Auszahlung erfolgt dann schrittweise: zuerst an jene Kunden, die einen Einziehungsauftrag mit der TIWAG haben und deren Kontonummer bekannt ist. Dort, wo keine Kontonummer bekannt ist, gibt es eine Aufforderung, diese der TIWAG bis spätestens Ende des Jahres bekannt zu geben. Die Auszahlungssummen betragen bis zu 1.000 Euro, Nacht+ Kund:innen sowie Kund:innen der Völser Seesiedlung werden ebenfalls entschädigt.
Die AK Experten raten deshalb dringend allen TIWAG-Kund:innen, die keinen Einziehungsauftrag haben, der TIWAG ihre Kontonummer mitzuteilen, da ansonsten keine Auszahlung erfolgen kann! Dazu können sich Kund:innen an die TIWAG-Servicenummern wenden unter 0800/818 819 bzw. 050/607 270 60.
Jeder der am 1.12.2023 Kunde der TIWAG im jeweiligen Vertragstyp war, erhält eine Entlastungszahlung. Für die volle Entlastungssumme muss der Vertrag aber bereits seit 1.9.2022 bestanden haben. In Folge einige Beispiele für Stromkosten-Entlastungssummen:
2-Personen-Haushalt mit ca. 2.300 kWh Jahresverbrauch:
im Neuvertrag: € 105
im Altvertrag: € 125
4-köpfige-Familie in einer Wohnung mit ca. 4.700 kWh Jahresverbrauch:
im Neuvertrag: € 278
im Altvertrag: € 390
Einfamilienhaus mit ca. 6.800 kWh Jahresverbrauch:
im Neuvertrag: € 430
im Altvertrag: € 630
Einfamilienhaus mit Wärmepumpe mit ca. 10.100 kWh Jahresverbrauch:
im Neuvertrag: € 696
im Altvertrag: € 1.000
Die Summen im Neuvertrag sind geringer, da diese Kunden bereits seit ihrem Umstieg einen deutlich geringeren Strompreis gezahlt haben als jene, die nicht umgestiegen und im Altvertrag verblieben sind. Diese haben sich die Differenz bereits bei der laufenden Stromrechnung erspart. Spätestens ab 1.4.2024 wird aufgrund der bereits ausgesprochenen Kündigungen ohnehin jede:r Kund:in im Neuvertrag sein.
Auch jene Kunden, die erst nach der ersten Strompreiserhöhung (also nach 1.9.2022) Kunden der TIWAG geworden sind, werden eine anteilige Stromkostenentlastung erhalten.
Für AK Präsident Erwin Zangerl, der vor genau einem Jahr die TIWAG-Spitze vor den Folgen der intransparenten Preiserhöhung gewarnt hatte, ein voller Erfolg. „An einem fairen Strompreis für alle Tirolerinnen und Tiroler und einem transparenten und fairen Auftreten des Landesenergieversorgers führt kein Weg vorbei, wir gehen davon aus, dass die IKB nun ebenfalls die Kund:innen entschädigt“, stellt Zangerl fest.
Tirols AK Präsident empfiehlt auch allen, die noch im bereits gekündigten Altvertrag sind, möglichst bald aktiv auf den Neuvertrag umzusteigen. „So kann man noch weiteres Geld sparen und dies hat keine Auswirkungen mehr auf die Entlastungssumme, die jeder bekommt“, so Zangerl.
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