Verhandlungen mit TIWAG gescheitert: Strompreis wird nicht weiter gesenkt
Die Forderung von Tirols AK Präsident Erwin Zangerl an die TIWAG-Führung und den Eigentümer des Landesenergieversorgers war klar: Der Strompreis muss unter 10 Cent pro kWh sinken. Diese Forderung war auch Basis für neue Gespräche mit der TIWAG, die aufgrund der Klagen der AK Tirol weiter unter Druck steht. „Das Angebot der TIWAG war aber letztlich nicht zu akzeptieren. Es sollte lediglich Einmalzahlungen an die Kunden geben und dafür sollten wir alle Verfahren einstellen. Wir wolle aber, dass der Strompreis weiter nach unten geht. Es braucht eine Preissenkung für die Zukunft, klare, gesetzeskonforme Tarife und Transparenz. Der ganze Bonus- und Einmalzahlungs-Wildwuchs gehört endlich abgestellt“, so Zangerl.
Das Vergleichsangebot der TIWAG, das nach der ersten Gerichts-Verhandlung mit der AK auf den Tisch gelegt wurde (siehe Info unten zu den AK Klagen), kam fast einem Schuldeingeständnis gleich: Die AK Tirol sollte auf die Weiterführung aller Verfahren verzichten und einen Vergleich eingehen, der den Kundinnen und Kunden keinen niedrigeren Strompreis, sondern nur Einmalzahlungen eingebracht hätte. Dafür hätte die TIWAG 30 Millionen Euro in die Hand genommen, noch bevor ein Urteil im ersten Prozess gefallen ist.
„Einmalzahlungen verpuffen ohne jeden Effekt, das haben die letzten Jahre mehr als deutlich gezeigt. Die Kunden brauchen auch keine Almosen, sondern haben das Recht auf einen transparenten und zukunftssicheren, niedrigen Strompreis“, so AK Präsident Zangerl. Zangerl kritisiert auch, dass der von der TIWAG bereits im Oktober angekündigte Preis von 12,7 Cent pro kWh (netto ab 1.1.2024) zudem kein transparenter Tarif ist, sondern lediglich ein durch diverse Boni künstlich geschaffener Preis. „Seit Monaten werden beim Landesenergieversorger Tarife und Boni aus dem Ärmel geschüttelt, Verträge um Verträge formuliert und es folgt ein Ausweichmanöver nach dem anderen, nur weil man den Strompreis nicht senken will“, kritisiert Zangerl.
Angesichts von 1,4 Milliarden Euro an Rücklagen sei es nicht verständlich, warum der Landesenergieversorger Land und Leuten mit seiner Preispolitik schadet und den Standortvorteil Tirols aufs Spiel setzt. „Die Kosten für einen Strompreis unter 10 Cent wären jedenfalls geringer für die TIWAG, als das, was auf sie zukommt, sollte sie die Klagen verlieren. Mir ist nicht klar, was diese starre Haltung bringen soll, außer, dass dadurch die derzeitige Unsicherheit bei den Kundinnen und Kunden verlängert wird“, so Zangerl.
Denn was nun folgen soll, sind Kündigungen all jener, die bisher noch nicht in den neuen Vertrag gewechselt sind, rund 90.000 Kundinnen und Kunden der TIWAG wären davon betroffen. „Wir werden diese Kündigungen, so sie tatsächlich kommen, nicht so einfach hinnehmen und auf ihre Rechtswirksamkeit prüfen“, sagt Zangerl dazu. Die AK Juristen raten betroffenen Kundinnen und Kunden aber dennoch, in das neue Angebot der TIWAG zu wechseln oder einen möglichen Alternativanbieter zu wählen, bis die juristischen Fragen geklärt sind.
Dies auch vor dem Hintergrund, da jene, die dieses neue TIWAG-Angebot nicht annehmen, letztendlich im Frühjahr 2024 ohne Stromversorger dastehen könnten, wenn sie sich nicht rechtzeitig um einen alternativen Anbieter umschauen oder in die Grundversorgung wechseln.
„Wir ziehen unsere Linie durch und kämpfen weiter für eine ordentliche Strompreissenkung mit Verträgen, die den Namen auch verdienen. Hätten wir diesem Vergleich zugestimmt, hätte die TIWAG das Recht und wir keine Sicherheit. Dann könnte die TIWAG in Zukunft die Preise anpassen, wie sie will, ohne Rechenschaft abzulegen. Und das wird es mit uns sicher nicht spielen“, stellt Tirols AK Präsident klar.
INFO: AK Klagen
Obwohl das Stromgutachten der AK Tirol und auch bereits erste Urteile des Handelsgerichts Wien sowie des Oberlandesgerichts Wien gegen den Verbund die Unzulässigkeit von Preisklauseln festgestellt haben und in diesem Zusammenhang auch Transparenz in der Geschäftsgebarung der Energieunternehmen einfordern, wollte man beim Tiroler Landesenergieversorger TIWAG nichts davon wissen. Die AK Tirol brachte eine Verbands- und zwei Musterklagen über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) ein. Bei diesen Klagen geht es um wichtige Grundsatzfragen sowie unter anderem auch um Auskunft und Informationen zu den tatsächlich zu tragenden Beschaffungskosten – Stichwort Transparenz. Die erste Musterklage betrifft die Preisanpassung der TIWAG im Jahre 2022 (Arbeitspreis), die im Wesentlichen mit der Entwicklung des Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) begründet wurde, und soll letztlich auch klären, wie sich das auf die aktuelle Preiserhöhung auswirkt. Die Verbandsklage sowie eine zweite Musterklage (betreffend die „Völser-Seesiedlung“) zielen auf eine gerichtliche Überprüfung der enormen Preiserhöhungen bei Bestandsverträgen ab Juli 2023 ab.
Die erste Verhandlung in der Musterklage betreffend Preisanpassung 2022 („ÖSPI-Klausel“) fand bereits am 16.10.2023 am Bezirksgericht Innsbruck statt, die Verhandlung wurde geschlossen, das Urteil wird erwartet. Die erste Verhandlung in der Verbandsklage betreffend die Preiserhöhung der Bestandsverträge ab Juli 2023 soll am 19.12.2023 am Landesgericht Innsbruck stattfinden.
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