AK Präsident Erwin Zangerl
© AK Tirol/Angelo Lair
3.2.2024

TIWAG verzichtet auf Berufung gegen Stromurteil, über 60 Millionen für Stromkund:innen!

Nach einem knappen Jahr voll von Verhandlungen, vier Klagen und einem ersten, deutlichen Urteil lenkt der Landesenergieversorger TIWAG nun ein. Die letzte Verhandlungsgrunde ging gestern, Freitag, relativ zügig über die Bühne, die Forderungen der AK Tirol werden zur Gänze erfüllt. Damit nimmt ein langer und intensiver Rechtsstreit ein für die Kundinnen und Kunden positives Ende. „Man hat das Engagement der AK Tirol offensichtlich völlig unterschätzt und geglaubt, man könne uns umgehen. Diese Auseinandersetzung hat aber einmal mehr deutlich gezeigt, wie intensiv die AK ihren Auftrag wahrnimmt und sich für ihre Mitglieder einsetzt“, stellt AK Präsident Erwin Zangerl klar, der die treibende Kraft hinter der Strompreissenkung war. Profitiert haben davon nicht nur die Mitglieder der AK Tirol, sondern letztlich alle Tirolerinnen und Tiroler, da Stadt- und Gemeindewerke ihre Tarife an jenen der TIWAG orientieren. Somit kommt es für TIWAG-Kund:innen in Kürze zu einer „Stromkostenentlastung“ in Höhe von über 60 Millionen Euro. Die TIWAG zahlt das aufgrund nicht rechtskonformer Preiserhöhungen eingenommene Geld zurück.

offen gesagt:

"Diese Auseinandersetzung hat aber einmal mehr deutlich gezeigt, wie intensiv die AK ihren Auftrag wahrnimmt und sich für ihre Mitglieder einsetzt."

ERWIN ZANGERL
AK Präsident

Die Einigung im Detail:

Die Stromkostenentlastung wird auf Basis der günstigen Arbeitspreise vom 1. Juni 2021 erfolgen. Dies gilt sowohl für in den Altverträgen verbliebene als auch für in den Neuvertrag umgestiegene Kund:innen sowie für Sondertarife wie der Völser Seesiedlung. Für IKB-Kund:innen verlangt die AK Tirol von der IKB schriftlich, sich dem Vergleich anzuschließen, ansonsten erfolgen weitere rechtliche Schritte.

·      Die Abwicklung bzw. Rückzahlungen erfolgen durch die TIWAG, beginnend mit März 2024 rollierend. Es erfolgt eine direkte Überweisung der Gutschrift auf das Bankkonto der Kund:innen. Eine Verzichtserklärung ist nicht erforderlich!

·      Es kommt zu einer Senkung des Arbeitspreises für alle TIWAG-Kund:innen ab 1.7.2024 auf 11,8 Cent netto pro kWh (gilt auch für Grundversorgungstarif)

·      Die TIWAG gibt eine Absichtserklärung ab zur Senkung des Arbeitspreises für alle TIWAG-Kund:innen ab 1.1.2025 auf unter 10 Cent netto pro kWh 

·      Die beiden TIWAG-Boni werden mit 1.7.2024 bzw. 31.12.2024 schrittweise zurückgenommen, wobei der Stromtarif in höherem Ausmaß gesenkt wird, wie der weggefallene Bonus.

·      Für Kund:innen der Völser Seesiedlung wird es eine eigene Sonderregelung geben

·      Gegen das Urteil des BG Innsbruck im ÖSPI-Verfahren wird seitens der TIWAG keine Berufung erhoben.

Voller Erfolg für die AK Tirol

„Das Urteil des Bezirksgerichts Innsbruck hat nicht nur unsere Rechtsansicht bestätigt, sondern deutlich aufgezeigt, welche Schwachstellen die Argumentation der TIWAG aufweist. Man hätte sich diese Auseinandersetzung ersparen können wären nicht einige vom Geist der Gewinnmaximierung getrieben gewesen. Ich möchte mich an dieser Stelle auch ausdrücklich bei Landeshauptmann Anton Mattle bedanken, der mit seinem Eingreifen diese Einigung ermöglicht hat. Letztendlich haben wir das gleiche Anliegen: Einen fairen Strompreis für alle Tirolerinnen und Tiroler und ein transparentes und faires Auftreten des Landesenergieversorgers“, so Zangerl abschließend. In punkto Transparenz kündigt Zangerl auch an, dass er in seiner Eigenschaft als Vizepräsident der Bundesarbeitskammer direkt mit der E-Control Austria Wege finden will, um generell Energie-Unternehmen in Österreich zu mehr Transparenz zu verpflichten.

Kontakt

Kontakt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

E-Mail: presse@ak-tirol.com

Telefon: +43 800 22 55 22 1300
(Kostenlose Hotline )

Fax: +43 512 5340 1290