Mindestsicherungsgesetz: Spenden für Kinder sparen dem Land Geld
Die AK Tirol übt scharfe Kritik an der derzeit geltenden Regelung: Seit 2022 müssen Bezieher von Mindestsicherung auch Spenden an ihre Kinder melden, da diese als Einkommen angerechnet werden. So profitiert davon das Land. Die AK fordert rasche Änderung.Mit einer Patenschaft das Leben von bedürftigen Kindern in Tirol erleichtern: Das ermöglicht ein Tiroler Verein mit einem Patenschaftsprojekt seit über 20 Jahren. Der Ablauf ist einfach, anonym und vor allem hilfreich: Sobald der Verein die finanzielle Situation der Familie geprüft hat, können Pat:innen ihr Patenkind mindes-tens ein Jahr lang unterstützen, mit mindestens 30 Euro pro Monat. Der Betrag wird zu 100 % an die Familie des Kindes weitergeleitet.
0 Euro bei Mindestsicherung
Dass aber solche Patenschaften für Familien, die Mindestsicherung beziehen, seit 2022 ein Nullsummen-Spiel sind, wurde unlängst bei einem Treffen des Josefikreises (s. dazu Beitrag auf Seite 7) deutlich: Denn laut Tiroler Mindestsicherungsgesetz müssen die Empfänger von Mindestsicherung regelmäßige Förderungen und Spenden für ihre Kinder angeben, diese zählen seit 2022 als Einkommen und vermindern die Höhe der Mindestsicherung. Diese Meldeverpflichtung führt dazu, dass sich das Land Tirol durch die Großzügigkeit von Spender:innen Geld spart, das eigentlich den Kindern zugutekommen soll.
„Es kann gegenüber den Spender:innen nicht gerechtfertigt werden, dass sie das Land Tirol und nicht bedürftige Kinder unterstützen“, sagt dazu AK Präsident Erwin Zangerl. Zangerl hat den Josefikreis 2008 ins Leben gerufen, damit sich die Tiroler Institutionen und Sozialvereine vernetzen und eben auch solche Fehlentwicklungen aufzeigen können.
Die AK Tirol fordert jetzt vom Land eine Änderung des Tiroler Mindestsich-erungsgesetzes, sodass Spenden, die Kindern zugutekommen sollen, bei der Berechnung der Mindestsicherung nicht auf das Einkommen der Eltern angerechnet werden.
Fakt ist: Wenn es keine entsprechende Änderung im Mindestsicherungsgesetz geben wird, werden mehrere Tiroler Vereine gezwungen sein, Patenschaftsprojekte bzw. andere regelmäßige Zuwendungen zu beenden.
Klimabonus & Wohnschirm
Damit nicht genug, müssen laut Tiroler Mindestsicherungsgesetz auch regelmäßige Förderungen wie „Klimabonus“ oder „Wohnschirm Energie“ angegeben und zum Einkommen dazugezählt werden. Zangerl: „Damit kommen ausgerechnet jene Familien, die ohnehin jeden Euro vier Mal umdrehen müssen, nicht an diese dringend benötigten Unterstützungen!“
fakten
Seit mehr als 50 Jahren unterstützt der betroffene Verein Kinder aus sozial schwachen Tiroler Familien. Aktuell profitieren rund 200 Kinder von diesem Patenschaftsprojekt.
Ab 2011 wurden Patengelder nicht auf das Einkommen der Eltern bei der Berechnung der Mindestsicherung angerechnet. Dazu gab es einen Erlass des damals zuständigen früheren Landesrates Gerhard Reheis.
Seit 2022 sind Eltern, die auf die Mindestsicherung angewiesen sind, jedoch verpflichtet, auch die Spenden, die ihre Kinder von den Paten erhalten, anzugeben, diese werden auf das Familieneinkommen angerechnet.
Kontakt
Kontakt
Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitE-Mail: presse@ak-tirol.com
Telefon: +43 800 22 55 22 1300
(Kostenlose Hotline )
Fax: +43 512 5340 1290