AK Präsident Erwin Zangerl im Gespräch an einem Tisch sitzend.
AK Präsident Erwin Zangerl bringt die Massenkündigung von TIWAG-Kund:innen nun vor Gericht. © AK Tirol/ Angelo Lair
19.1.2024

AK Zangerl: „Weitere Verbandsklage gegen die TIWAG eingebracht!"

Da die seitens der TIWAG-Führung kurz vor Weihnachten ausgesprochenen Massenkündigungen trotz des am 16. Jänner stattgefunden Sonderlandtags aufrecht bleiben, werden diese Massenkündigungen von der AK mittels Verbandsklage bei Gericht bekämpft. „Diese noch nie dagewesene Vorgangsweise eines im 100%-Eigentum des Landes stehenden Unternehmens ist nicht nur unzumutbar gegenüber allen treuen Kund:innen, sondern auch rechtlich höchst bedenklich. Die AK hat sich stets klar gegen Massenkündigungen ausgesprochen, weil sie zur Erlangung von Rechtssicherheit auch nicht notwendig sind. Es müssen bei Preisänderungen nur die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden, dann muss auch niemand gekündigt werden“, stellt AK Präsident Erwin Zangerl klar.

Wie bereits angekündigt hat die AK Tirol daher über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine weitere Verbandsklage gegen die TIWAG bei Gericht eingebracht, um diese nach Ansicht der AK nicht rechtskonforme Vorgangsweise gerichtlich prüfen zu lassen.

offen gesagt:

"Diese noch nie dagewesene Vorgangsweise eines im
100-%-Eigentum des Landes stehenden Unternehmens ist nicht nur unzumutbar
gegenüber allen treuen Kund:innen, sondern auch rechtlich höchst bedenklich."

ERWIN ZANGERL
AK Präsident


Das Vorgehen der TIWAG und IKB zeigt, dass Preisänderungen offenbar mittels (Massen-)Kündigungen durchgeführt werden sollen, dies bei gleichzeitigem Angebot eines Neuvertragsabschlusses samt diverser Boni. „Wir vertreten die Auffassung, dass es rechtlich nicht zulässig ist, Entgeltänderungen in der Weise vorzunehmen, dass anstelle einer (gesetzlich gem. § 80 Abs. 2a ElWOG vorgeschriebenen) transparenten und verständlichen Information über Anlass, Voraussetzung und Umfang der Entgeltänderung bestehende Verträge massenhaft einfach gekündigt werden und zeitgleich der Abschluss von Neuverträgen angeboten wird“, so Zangerl. Der Preis in den Neuverträgen werde zudem nur über diverse zeitlich befristete Boni niedrig gehalten. Der Ausgangs-Arbeitspreis bleibt hingegen ident. „Es wird sich nunmehr herausstellen, ob das Ansinnen der TIWAG-Führung, mit den Massenkündigungen Preisänderungen nicht mehr transparent und nachvollziehbar darstellen bzw. begründen zu müssen, sondern vielmehr einseitig festlegen zu können, einer gerichtlichen Prüfung standhält. Wir haben diesbezüglich massive rechtliche Bedenken, unabhängig von einer einem Landesunternehmen unwürdigen und unfairen Vorgangsweise allen Kund:innen gegenüber“, macht Zangerl deutlich.

Verbandsklage wegen (Massen-)Kündigunge samt Anbot für einen Neuvertrag

Die AK Tirol verlangt vom Landesenergieversorger seit Monaten Transparenz sowie klare und nachvollziehbare Informationen bei Preisänderungen. Da dies bisher nicht geschehen ist, sind jetzt die Gerichte am Zug. Bei der aktuellen Verbandsklage handelt es sich um die mittlerweile vierte Klage gegen das Landesunternehmen TIWAG. Bei allen Verfahren geht es vor allem darum, die TIWAG dazu zu verpflichten, Preisänderungen beim Strompreis transparent darzustellen, auch um langfristig einen fairen Strompreis ohne „Bonus Wirrwarr“ im Sinne der Tiroler Bevölkerung gewährleisten zu können.

Solange die juristischen Fragen nicht geklärt sind, rät die AK Tirol nach wie vor aufgrund des deutlich günstigeren Preises in das neue Angebot der TIWAG zu wechseln oder einen möglichen Alternativanbieter zu wählen.

AK Strom-Hotline

Betroffene Kundinnen und Kunden von TIWAG und IKB erreichen die AK Strom-Hotline unter 0800 225522 2000 von Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr (außer Feiertag).


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