24.03.2025

Gesundheitsberufe: AK Referat ist für die Eintragung ins Register zuständig!

Seit 1. Juli 2018 müssen Berufsangehörige, die in einem Gesundheits- und Krankenpflegeberuf, im Gehobenen medinizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberuf oder als Operationstechnische Assistenz tätig sind, vor Aufnahme der Berufstätigkeit in das Gesundheitsberuferegister eingetragen werden.

Das Referat Gesundheit und Pflege in der AK Tirol ist die für die Eintragung zuständige Stelle und unterstützt die Berufsangehörigen bei der Antragstellung.

Allen Berufsangehörigen, die noch nicht registriert sind, wird dringend empfohlen, ihren Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister zu stellen.  

Der Antrag kann entweder online unter oder nach Terminvereinbarung persönlich in der AK Tirol eingebracht werden.

Kontaktieren Sie bei Fragen die Arbeiterkammer Tirol.
Telefon: 0800/22 55 22 – 1650 oder
eMail: gbr@ak-tirol.com

Kontakt

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Registrierung Gesundheitsberufe

Kostenlose Hotline
Tel. :  +43 800 22 55 22 1650 
E-Mail: gbr@ak-tirol.com

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