Die Vollversammlung ist das Parlament der Arbeitnehmer:innen

Die Arbeiterkammer Tirol ist die gesetzliche Interessenvertretung von mehr als 335.000 Beschäftigten. Mehr als 340 Mitarbeitende kümmern sich um die laufende Betreuung, Beratung und den Rechtsschutz der AK Mitglieder. Für die politische und inhaltliche Ausrichtung der AK sorgt die Selbstverwaltung. Diese besteht aus 70 Kammerrät:innen verschiedener Fraktionen, die aus den unterschiedlichsten Berufen und Regionen kommen und zweimal jährlich in der Vollversammlung tagen.

 

DIE AK Vollversammlung

Die AK Vollversammlung ist das Parlament der Arbeitnehmer:innen. Hier werden die Positionen beschlossen und wichtige Vorschläge, Anträge und Resolutionen an den Landes- und Bundesgesetzgeber gestellt. Über die Zusammensetzung der Vollversammlung können die AK Mitglieder alle fünf Jahre demokratisch im Rahmen der AK Wahl entscheiden. 

Auf Basis der letzten AK Wahl 2024 verfügt die Liste Präsident Erwin Zangerl aab-fcg über 43 Mandate, die FSG über 13, die FPÖ über 9, und Gemeinsam Grüne & AUGE/UG 3 Mandate. 
Neu in der AK Vollversammlung sind die Liste PFG – Deine Parteifreie Interessenvertretung sowie die Gewerkschaftliche Linke GL mit jeweils einem Mandat.

Die Vollversammlung wählt den Präsidenten, die Vizepräsidenten, den Kontrollausschuss und den AK Vorstand. Im Vorstand, der einmal pro Monat tagt, werden die Vorhaben der AK beschlossen, die laufende Arbeit festgelegt und über die Begutachtung wichtiger Gesetzesänderungen gesprochen.


Die 188. Vollversammlung am 8. November 2024