AK Präsident Erwin Zangerl begrüßt Baulandmobilisierungsabgabe
AK Tirol Präsident Erwin Zangerl begrüßt grundsätzlich den Entwurf des heute von der Tiroler Landesregierung in Begutachtung geschickten Baulandmobilisierungsabgabegesetzes: „Jeder Hebel für mehr leistbaren Wohnraum muss genutzt werden!“ Diese neue Abgabe kann einen wichtigen Beitrag leisten, langfristig unbebaute und damit ungenutzte Baugrundstücke zu mobilisieren und damit mehr Flächen für die Schaffung von Wohnraum verfügbar zu machen. Als Wermutstropfen sieht Zangerl allerdings die zahlreichen Ausnahmenregelungen. „Auch wenn viele dieser Ausnahmen sachlich nachvollziehbar sind, muss genau beobachtet werden, ob sich in der Praxis Umgehungsmöglichkeiten entwickeln und dadurch die Wirkung der Abgabe abgeschwächt wird“, warnt Zangerl.
Tirols AK Präsident Erwin Zangerl begrüßt grundsätzlich den Entwurf des heute von der Tiroler Landesregierung in Begutachtung geschickten Baulandmobilisierungsabgabegesetzes. „Diese neue Abgabe kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, langfristig unbebaute und damit ungenutzte Baugrundstücke zu mobilisieren und mehr Flächen für die Schaffung von Wohnraum verfügbar zu machen“, so Zangerl. Leistbarer Wohnraum gehört zu den größten sozialen Herausforderungen in Tirol. „Deshalb muss jeder rechtlich mögliche Hebel genutzt werden, um gewidmetes Bauland seiner vorgesehenen Nutzung zuzuführen. Die Baulandmobilisierungsabgabe ist ein weiterer Baustein“, betont Tirols AK Präsident.
Gemeinden entscheiden selbst über Einführung
Nach dem Gesetzesentwurf können die Tiroler Gemeinden für langfristig unbebaute Grundstücke im Wohn- und Mischgebiet eine jährliche Baulandmobilisierungsabgabe einführen. Die Einhebung ist allerdings freiwillig. Jede Gemeinde entscheidet selbst, ob sie die Abgabe einführt, und muss anhand gesetzlich vorgeschriebener Bemessungsgrundlagen die Höhe der Abgaben nach Grundstücksgrößen (je nach festgelegter Kategoriegemeinde reicht diese pro Jahr von € 190 bis € 790 für ein 700- m2-Grundstück in Abfaltersbach oder von € 10.850 bis zu € 12.950 für ein 5.000-m2-Grundstück in Kitzbühel) festsetzen und verordnen.
Das Gesetz soll mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Eine Einhebung der Abgabe ist jedoch erstmals für das Kalenderjahr 2032 vorgesehen. Damit besteht eine mehrjährige Übergangsfrist für Grundeigentümer.
Zeit für Erhebung nutzen
Aus Sicht der AK Tirol sollte dieser Zeitraum auch dafür verwendet werden, das spezifische Potential dahingehend zu erheben, wie viele unbebaute Baugrundstücke tatsächlich von der neuen Abgabe erfasst werden könnten. Es fehlen im jetzigen Entwurf belastbare Angaben darüber, welches Einnahmen- und Mobilisierungspotenzial für die Tiroler Gemeinden besteht. Eine solche Abschätzung wäre laut Zangerl aber wichtig, um letztlich die Wirksamkeit des Gesetzes beurteilen zu können. Dabei darf nicht allein die Höhe möglicher Einnahmen für die Gemeinden betrachtet werden. Entscheidend ist vor allem, wie viel gewidmetes, aber langfristig ungenutztes Bauland durch die Abgabe tatsächlich einer Bebauung oder einer anderen sinnvollen raumordnungsrechtlichen Verwendung zugeführt werden kann.
Weitreichende Ausnahmen genau beobachten
Der Gesetzesentwurf sieht zahlreiche Ausnahmen vor. Von der Abgabe ausgenommen sind beispielsweise erst kürzlich erworbene Grundstücke oder Flächen für den Eigenbedarf der Eigentümer und der Kinder, Flächen während eines Verlassenschaftsverfahrens, rechtlich nicht bebaubare Grundstücke, Flächen mit einer Bausperre sowie Grundstücke, die von bestimmten öffentlichen oder gemeinnützigen Rechtsträgern gehalten werden.
Viele dieser Ausnahmen sind sachlich nachvollziehbar und notwendig. Aufgrund einer teilweise weiten Formulierung muss jedoch genau beobachtet werden, ob sich in der Praxis Umgehungsmöglichkeiten entwickeln und dadurch die Wirkung der Abgabe abgeschwächt wird.
AK Präsident Zangerl spricht sich daher für die Evaluierung der gesetzlichen Vorgaben aus. Zeigt sich, dass einzelne Ausnahmen missbräuchlich genutzt werden oder die Mobilisierungswirkung wesentlich einschränken, muss der Gesetzgeber nachbessern, so Zangerl.
Gemeinden dürfen nicht allein gelassen werden
Die Einführung und Vollziehung der Abgabe wird für die Gemeinden mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden sein. Sie müssen betroffene Grundstücke und Eigentumsverhältnisse erheben, Fristen kontrollieren, Freibeträge und Ausnahmen prüfen, Abgabenbescheide erlassen und Rechtsmittelverfahren führen.
Die Erfahrungen mit der Freizeitwohnsitzabgabe und der Leerstandsabgabe zeigen bereits, dass Gemeinden bei der Umsetzung neuer Abgaben Unterstützung benötigen. Das Land Tirol sollte deshalb die im Entwurf angekündigten Vollzugshilfen, digitalen Werkzeuge, Musterdokumente und die fachlichen Beratungsangebote ausreichend bereitstellen.
„Wenn die Einhebung schon freiwillig ist, dann muss sie den Gemeinden auch schmackhaft gemacht werden. Wer den Gemeinden ein neues Instrument in die Hand gibt, muss auch dafür sorgen, dass sie es ohne unverhältnismäßigen Aufwand anwenden können. Nur wenn möglichst viele Gemeinden die Abgabe tatsächlich einführen, kann sie ihre Wirkung entfalten – und am Ende müssen die Tirolerinnen und Tiroler durch mehr verfügbaren und leistbaren Wohnraum profitieren“, erklärt der AK Präsident.
Sie ist zwar ein wichtiger Schritt, allerdings wird die Baulandmobilisierungsabgabe die Wohnraumproblematik in Tirol nicht allein lösen. Deshalb müsse man auch in größeren Dimensionen einer umfassenden Wohn- und Bodenpolitik denken, bei der sie ein wichtiger Bestandteil sein kann. Notwendig bleiben insbesondere mehr geförderter Wohnbau, eine aktive Mobilisierung bestehender Baulandreserven sowie eine konsequente Unterstützung der Gemeinden. Angesichts der hohen Wohnkosten in Tirol dürfe jedenfalls kein wirksames Instrument ungenutzt bleiben: „Jeder Hebel für mehr leistbaren Wohnraum muss gedrückt werden“, so Zangerl abschließend.
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