Kostenfalle Kirchenaustritt: AK Tirol warnt vor „kirchenbeitrag.com“
Nun machen Internet-Gauner auch vor der Kirche nicht mehr halt: Wer in Österreich aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchte, kann das ganz einfach selbst bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat erledigen. Eine in den USA (!) neu registrierte Internetseite namens www.kirchenbeitrag.com bietet nun aber seit kurzem ihre Dienste in Österreich an, natürlich kostenpflichtig: 89,90 Euro soll die Weiterleitung des Austrittsgesuchs an die zuständige Behörde kosten – mehr als so mancher Jahreskirchenbeitrag. Und das, obwohl der Austritt in Österreich grundsätzlich kostenlos ist. Die AK Tirol warnt vor diesen neuen Abzock-Versuchen.
„Online-Kirchenaustritt“ ganz bequem: Damit wirbt die Internetseite www.kirchenbeitrag.com, die erst vor wenigen Tagen in den USA registriert wurde.
Mit der angedeuteten Nationalfahne in rot-weiß-rot vor dem Logo, versucht sie den Eindruck einer Behörde zu vermitteln und geht auf Fang bei Kirchenaustrittswilligen in Österreich. In Wirklichkeit bietet sie nur die Weiterleitung des „Austrittswunsches“ an die zuständige Behörde an.
Der weitere Kontakt zur Bezirkshauptmannschaft oder dem Stadtmagistrat kann damit nicht vermieden werden. Nur kurze Zeit, nachdem die persönlichen Daten in das Onlineformular eingegeben worden sind, folgt die Rechnung über stolze 89,90 Euro. Aussteller ist ein angebliches US-amerikanisches Unternehmen mit dem Namen SmartWay Solutions LLC mit Sitz in 19713 Newark im Bundestaat Delaware. Die Anschrift, unter der firmiert wird, ist dabei eine bekannte und häufig von Briefkastenfirmen genutzte Adresse.
Leider scheint die Masche bereits erfolgreich zu sein. Der AK Tirol sind in den letzten Tagen bereits mehrere Fälle bekannt geworden – sie rät daher: Augen auf und Finger weg vor solchen unnützen und teuren Diensten!
Gut zu wissen
Wer in Österreich aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchte, der geht mit dem ausgefüllten und unterfertigtem Austrittsformular sowie einem Nachweis der Mitgliedschaft (z. B. Taufschein, Taufurkunde) sowie einem amtlichen Lichtbildausweis zu seiner Bezirksverwaltungsbehörde oder dem Stadtmagistrat. Die Unterlagen können aber auch gesammelt in elektronischer Form übermittelt werden. Kosten fallen für den Austritt keine an. Lediglich wenn man eine schriftliche Austrittsbestätigung verlangt, dann hat man hierfür eine Gebühr an die Behörde zu zahlen.
Tipps der AK Tirol
- Wenn Dienste im Internet kostenpflichtig angeboten werden, dann erkundigen sie sich, ob hierfür wirklich was zu zahlen ist und ob sie das selbst oder anderswo kostenlos erledigen können.
- Geben Sie keinesfalls voreilig persönliche Daten in ein Formular ein. Sobald unseriöse Organisationen solche einmal haben, verwenden sie diese meist auch zum Versenden von Rechnungen. Nicht selten werden solche Daten im „Darknet“ an andere Internetgauner weiterverkauft.
- Wenn Sie zweifeln, dann fragen Sie die Konsumentenschutzprofis der AK Tirol unter der kostenlosen Telefonhotline 0800/225522-1818.
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