Arbeiter mit Presslufthammer
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20.10.2020

Vom Lebenstraum zur Bauruine: AK Tirol kämpft für verzweifelte Eigentümer einer Wohnanlage

Seit Jahren warten Eigentümer einer Wohnanlage in Eben am Achensee auf die Fertigstellung ihrer Eigenheime. Baufirmenpleite, jahrelange Rechtsstreitigkeiten, Endlos-Gutachten und letztlich ein nicht konformes Dach gefährden dabei Existenzen.

Es ist eine unendliche Geschichte voller Irrungen und Wirrungen. Begonnen hat sie bereits im Jahr 2015, als der Bauträger einer Wohnanlage am Achensee Konkurs anmelden musste. Die erste Baufortschrittsbestätigung war zu diesem Zeitpunkt bereits gestellt, Gelder der zukünftigen Besitzer deshalb geflossen.

Damals, im Oktober 2015, wurde jedoch nicht nur ein Konkurs eröffnet, sondern es begann auch der langsame Verfall eines Rohbaus. Eine vorschriftsmäßige Dacheindeckung gab es zu diesem Zeitpunkt nicht, auf die Holzunterkonstruktion hatte man lediglich Teerpappe genagelt, von Lattung und Dachziegeln fehlt jede Spur – bis heute. So begann der Zahn der Zeit am Gebäude zu nagen, Wasser trat ein, die Schäden wurden damit nur noch größer. 2017 schaltete sich schließlich mittels Rechtsschutzverfahren die AK Tirol ein. Und seither wird versucht die Existenzen von Betroffenen zu retten, die unverschuldet auf den Traum einer eigenen Wohnung verzichten müssen.

Zeit spielt keine Rolle

Seit drei Jahren läuft nun das Rechtschutzverfahren der AK gegen jenen Anwalt, der in diesem Fall als Vertragserrichter und Treuhänder fungiert. Es ist ein langwieriges. So wurde das in Auftrag gegebene Gutachten, das die Situation klären sollte, erst nach knapp 18 (!) Monaten vorgelegt. Zwar gab es nun ein Gutachten, das zudem interessanterweise ein halbfertiges Dach als ÖNORM-konform auswies, aber es gab auch einen Richterwechsel und die Erkenntnis, dass das Gutachten unvollständig war. Ein weiteres Gutachten musste deshalb Ende November 2019 in Auftrag gegeben werden, das im Juli 2020 vorgelegt wurde.

In diesem wurde festgestellt, dass die Behebung der vorhandenen Mängel Kosten von 278.815 Euro verursachen würde, hochgerechnet auf die Preise des Jahres 2015. Wieder nicht zur Sprache kam das unfertige Dach – es wurde in der Kostenberechnung schlicht außer Acht gelassen. 280.000 Euro: Viel Geld, das eigentlich nur dazu dienen würde, das Gebäude auf jenen ordnungsgemäßen Stand zu bringen, der eigentlich im Oktober 2015 schon vorhanden hätte sein sollen. Etwaige Fertigstellungskosten sind noch gar nicht erhoben, eine Fertigstellung wird es in dieser Form auch nicht geben. Der Rohbau ist ein Fall für die Abrissbirne. Denn mittlerweile wurden auch schwere statische Schäden bestätigt und es wird die Frage gestellt, ob die erste Baufortschrittsbewilligung nicht überhaupt zu Unrecht erteilt wurde. Eine wichtige Frage, die vor allem zu einem führt – einem neuen Gutachten.

Keine Ende in Sicht

Die Suche nach einem klaren Urteil geht also weiter. Die psychische Belastung und die finanziellen Schäden der Betroffenen sind enorm, Resignation hat sich bei ihnen breit gemacht. Während die einen eine Umschuldung versuchen, sind andere umgezogen: anstatt ins Eigenheim in eine kleinere Mietwohnung. Denn mehr geht sich für die Geschädigten nicht mehr aus…

Die AK Wohnrechtsexpertinnen und Wohnrechtsexperten beraten und helfen unter Tel. 0800/22 55 22 – 1717 oder per eMail an wohnen@ak-tirol.com

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