Miete: So gibt`s die Kaution zurück

Wer seine Kaution in voller Höhe wieder haben will, beugt mit einfachen Mitteln vor: Sowohl bei Mietbeginn als auch bei Rückgabe sollte der genaue Zustand der Mietwohnung festgehalten werden. Mit Fotos und einem Übergabeprotokoll, in dem sämtliche Schäden aufgelistet sind.

Allzu oft versuchen Vermieter, die Kaution wegen angeblich vorhandener Beschädigungen nicht zurückzugegeben. Typische Streitpunkte sind Kratzer im Parkettboden, Sprünge in der Badewanne, der Dusche oder dem Waschbecken, Schäden an Türen und Fenstern, Bohrlöcher oder die Funktionsfähigkeit elektrischer Geräte und der Heizung. Mit einem Übergabeprotokoll und Fotos kann bewiesen werden, dass die Mängel bereits beim Einzug vorhanden waren. Wichtig ist auch das Anführen sämtlicher übergebener Schlüssel.



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WICHTIG

Für eine gewöhnliche Abnützung haftet der Mieter nicht. Dafür erhält der Vermieter den Mietzins.

Bei möblierten Wohnungen sollte grundsätzlich eine Liste der mitvermieteten Einrichtungsgegenstände erstellt, der Zustand der Möbel beschrieben und Fotos gemacht werden.

Gesetzlich besteht keine Pflicht, ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Es ist jedoch – etwa als Anhang zum Mietvertrag – dringend zu empfehlen. Am besten unterschreiben beide Beteiligten die Inventar- und die Mängelliste. Eine Vertrauensperson als Zeuge mitzunehmen, ist empfehlenswert. 

Mehr dazu in unserem Merkblatt

AK Tipp

Werden die Heiz- und Warmwasserkosten nach Verbrauch abgerechnet und wurden die Zählerstände noch nicht ermittelt, kann man eine (kostenpflichtige!) Zwischenablesung verlangen. Die Kosten werden dann entsprechend dem eigenen Verbrauch aufgeteilt. Findet eine solche nicht statt, sind die Kosten nach gleich hohen monatlichen Anteilen auf den neuen und den alten Mieter aufzuteilen – was oft als ungerecht empfunden wird.

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