Eine gestresste Angestellte wird vom Chef zurechtgewiesen
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Ich habe Ärger im Beruf

Mit einer Arbeitgeberkündigung löst der Arbeitgeber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis auf. Befristete Arbeitsverhältnisse können während der Befristung nur gekündigt werden, wenn dies ausdrücklich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde. 

Sind Sie sich nicht sicher, ob eine Kündigung zulässig ist, sollten Sie unverzüglich nach Zugang der Kündigung mit einem AK Rechtsexperten Kontakt aufnehmen.

Mündlich oder schriftlich kündigen?

Üblicherweise existieren für Kündigungen keine Formvorschriften. Sie können daher sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Manchmal sehen jedoch z.B. Kollektivverträge oder Arbeitsverträge vor, dass Kündigungen nur rechtswirksam sind, wenn sie schriftlich erfolgen.


TIPP

Eine Kündigung sollten Sie immer beweisen können. Spricht Ihr Arbeitgeber die Kündigung mündlich aus und gibt Ihnen keine schriftliche Bestätigung, sollten Sie - aus Beweisgründen - unbedingt schriftlich festhalten, wann und von wem die Kündigung ausgesprochen wurde. Ebenso sollten Sie notieren, welcher Kündigungstermin Ihnen genannt wurde.

Lösung während der Probezeit

Während einer Probezeit (max. 1 Monat) kann das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen gelöst werden. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

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Fristlose Entlassung

Ich kündige!

Wann ist die Kündigung wirksam?

Eine Kündigung ist erst wirksam, wenn sie Ihnen zugeht (=Zugang der Kündigung) - also wenn sie Ihnen gegenüber mündlich ausgesprochen wird oder wenn Sie das Kündigungsschreiben erhalten. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.

Wird das Kündigungsschreiben beim Postamt hinterlegt, gilt es unter bestimmten Voraussetzungen als zugestellt. Ihre Zustimmung zur Kündigung ist nicht erforderlich. Auch wenn Sie die Annahme verweigern, ist die Kündigung wirksam. Der Arbeitgeber muss seine Kündigung nicht begründen.

Kündigungstermine und -fristen

Der Kündigungstermin ist der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis aufgelöst sein soll (also der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses) und nicht der Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen werden muss.

Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne, die zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Kündigungstermin liegt. 

Welche Kündigungsfristen und –termine einzuhalten sind, regeln die verschiedenen Gesetze, Kollektivverträge oder auch der Arbeitsvertrag.

Frist-/terminwidrige Kündigung

Hält der Arbeitgeber Kündigungsfrist und/oder Kündigungstermin nicht ein, wird das Arbeitsverhältnis trotzdem zum rechtswidrigen Zeitpunkt aufgelöst. Es wird aber so abgerechnet, als ob der Arbeitgeber die Kündigung ordnungsgemäß ausgesprochen hätte.

Das heißt, Sie erhalten alle Ansprüche, die Sie erhalten hätten, wenn der Arbeitgeber ordnungsgemäß gekündigt hätte - also eine so genannte Kündigungsentschädigung.


beispiel

Kündigt Sie der Arbeitgeber z.B. zum 17.5. obwohl die Kündigung nur zum 30.6. (=ordnungsgemäßer Kündigungstermin) möglich wäre, endet Ihr Arbeitsverhältnis am 17.5. Der Arbeitgeber muss jedoch das volle Entgelt (inkl. anteiligem Urlaubs-/Weihnachtsgeld, anteiligen Urlaubstagen etc.) für den Zeitraum von 18.5. bis 30.6. zahlen (= die so genannte Kündigungsentschädigung).


Postensuchtage - "Freizeit während der Kündigungsfrist"

Im Fall einer Arbeitgeberkündigung haben Sie Anspruch auf Freizeit während der Kündigungsfrist - die sogenannten "Postensuchtage". Und zwar im Ausmaß von 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit (z.B. 7,7 Stunden bei einer 38,5 Stundenwoche). Diese Freizeit müssen Sie vom Arbeitgeber verlangen. 

Maßgeblich ist die gesetzliche/kollektivvertragliche/vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist. Nicht jedoch eine allfällige längere „faktische“ Kündigungsfrist, die dadurch entsteht, dass der Arbeitgeber die Kündigung vorzeitig ausspricht. 

Der Zeitpunkt, wann diese Zeit konkret in Anspruch genommen wird, ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Der Arbeitgeber darf den Anspruch allerdings nicht vereiteln. Wird während der Kündigungsfrist auch Urlaub vereinbart, ist darauf zu achten, dass die Freizeit ebenfalls geltend gemacht wird. Sie können sich zum Beispiel für Montag einen Postensuchtag vereinbaren und von Dienstag bis Freitag Urlaub nehmen.

Was ist eine Dienstfreistellung?

Dienstfreistellung bedeutet, dass der Arbeitgeber während einer bestimmten Dauer (meist während der Kündigungsfrist) auf Ihre Arbeitsleistung verzichtet. Er muss jedoch das volle Entgelt weiterzahlen!


Tipp

Einem Verbrauch von Urlaub während der Dienstfreistellung müssen Sie nicht zustimmen!


Anfechtung der Kündigung

Werden Sie wegen eines unzulässigen Motivs gekündigt oder ist die Kündigung sozialwidrig, ist in Betrieben mit mindestens 5 ArbeitnehmerInnen eine gerichtliche Anfechtung der Kündigung unter gewissen Voraussetzungen möglich. Als unzulässiges Motiv gilt z.B., wenn man wegen der Bewerbung für den Betriebsrat gekündigt wird. Als sozialwidrig gilt vor allem die Kündigung von älteren ArbeitnehmerInnen, die schon länger im Betrieb arbeiten und von der Kündigung sozial besonders nachteilig betroffen wären.

Ziel einer Anfechtung (Klage bei Gericht) ist die Weiterbeschäftigung im Betrieb.
Für die Beurteilung, ob in Ihrem konkreten Fall ausreichende Anfechtungsgründe vorliegen, sollten Sie unverzüglich nach Zugang der Kündigung mit einem Rechtsexperten der AK Kontakt aufnehmen.

Die Anfechtungsklage muss vom Arbeitnehmer binnen zwei Wochen ab Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden


Achtung!

  • Hat der Betriebsrat der Kündigung ausdrücklich widersprochen, hat er auch das primäre Anfechtungsrecht.
  • Will der Arbeitnehmer die Kündigung anfechten, muss er daher vom Betriebsrat verlangen, dass dieser die Kündigung bekämpft. Der Betriebsrat kann in diesem Fall die Kündigung binnen einer Woche (ab Verständigung vom Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber) bei Gericht anfechten.
  • Erst wenn der Betriebsrat das nicht macht, kann der Arbeitnehmer selbst die Kündigung binnen zwei Wochen ab Ablauf des für den Betriebsrat geltenden Frist anfechten.


Weitere Anfechtungs­möglichkeiten 

Angefochten werden kann beispielsweise auch eine Kündigung aufgrund einer beabsichtigten oder tatsächlichen Inanspruchnahme 

Achtung!

Diese Anfechtungen sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Es sind unterschiedliche, sehr kurze Fristen (oftmals nur einer Woche!) einzuhalten. Setzen Sie sich daher bitte sofort mit Ihrer Fachgewerkschaft oder Arbeiterkammer in Verbindung!


Dürfen Sie im Krankenstand  gekündigt werden?

Eine Kündigung, die Sie während eines Krankenstandes erhalten, ist arbeitsrechtlich zulässig. Dauert der Krankenstand jedoch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, so behalten Sie den Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer Ihres Krankenstandes, längstens jedoch für die Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruches für diesen Krankenstand.

beispiel

Frau Muster befindet sich von 1.1. bis 31.1. im Krankenstand. Am 10.1. wird sie zum 17.1. gekündigt. Da sie ihren Entgeltfortzahlungsanspruch (inkl. anteiliger Sonderzahlungen) noch nicht ausgeschöpft hat, bekommt sie Entgeltfortzahlung für die Dauer des gesamten Krankenstandes, obwohl das Dienstverhältnis bereits mit 17.1. endet.