Verlängerung des Aufenthaltsrechts

Wenn Sie bereits in Österreich niedergelassen oder aufhältig sind, haben Sie auf die Erteilung eines weiteren Aufenthaltstitels einen Rechtsanspruch, wenn Sie die Voraussetzungen dafür weiterhin erfüllen.

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig!

Um Nachteile zu vermeiden, achten Sie darauf, den Verlängerungsantrag vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des letzten Aufenthaltstitels zu stellen.

Stellen Sie den Antrag zu spät, kann das Auswirkungen auf Ihren rechtmäßigen Aufenthalt haben: Können Sie kein "unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis" als Grund der verspäteten Antragstellung glaubhaft machen, gilt dieser als Erstantrag mit allen damit verbundenen Nachteilen!

So bekommen Sie den Titel „Daueraufenthalt – EU“

Sobald Sie fünf Jahre ununterbrochen in Österreich niedergelassen sind, die allgemeinen Voraussetzungen (insbesondere Wohnung und Unterhalt) erfüllen und die Integrationsvereinbarung (Deutschkenntnisse auf Niveau B1 sowie "vertiefter Werteteil") erfüllt haben, können Sie einen Titel „Daueraufenthalt – EU“ beantragen.

Unbefristeter Aufenthalt

Mit einem Titel „Daueraufenthalt – EU“ sind Sie zum unbefristeten Aufenthalt in Österreich und zur Ausübung einer Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet berechtigt.

Änderung des Aufenthaltszwecks

Es besteht die theoretische Möglichkeit, den Aufenthaltszweck zu ändern. Oft ist das nur hin zu einer "Rot-Weiß-Rot-Karte" möglich. Wenn Sie eine "Niederlassungsbewilligung – Angehöriger" besitzen, können Sie nach 2 Jahren, wenn Sie fortgeschritten integriert sind, eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" erhalten, wenn ein Quotenplatz vorhanden ist.

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