Arbeitnehmerschutz

Weitgehende Befugnisse hat der Betriebsrat in allen Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes.

So muss er bei der Planung und Einführung neuer Technologien vom Be­triebs­in­hab­er angehört werden und ist bei der Auswahl der persönlichen Schutz­aus­rüst­ung der Arbeitnehmer:innen beizuziehen.

Er hat in Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes Zugang zu allen re­le­vant­en Unterlagen und kann bei Beratungen mit dem Arbeitgeber den Arbeits­in­spek­tor beiziehen.

Tipp

Ausführliche Infos zum Thema Arbeitnehmer:innenschutz finden Sie auf dem gemeinsamen Themenportal von ÖGB und Bundesarbeitskammer Gesunde Arbeit

Kontakt

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Die arbeitsrechtliche Abteilung der AK Tirol ist eine wichtige Anlauf- und Servicestelle für die Betriebsrätinnen und Betriebsräte im Land.

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 - 1414

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
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arbeitsrecht@ak-tirol.com 

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