Zwei Figuren gehen auf je einen Stapel Münzen zu. Der Stapel der weiblichen Figur ist deutlich kleiner als der der männlichen Figur.
Gleichbezahlung ist nach wie vor keine Selbstverständlichkeit. © Canva
7.3.2024

AK Präsident Erwin Zangerl: „Betriebe, die gleichen Lohn für gleiche Arbeit garantieren, vor den Vorhang!“

Anlässlich des internationalen Weltfrauentags am 8. März fordert AK Präsident Erwin Zangerl, dass wirkungsvolle Maßnahmen rasch umgesetzt werden: „Von echter Gleichstellung sind Frauen in vielen Bereichen nach wie vor weit entfernt. Unsere Forderung nach Gleichbezahlungsbeauftragten wurde bislang nicht umgesetzt, wir sehen durch die EU-Lohntransparenzrichtlinie eine Möglichkeit, hier Tempo zu machen. Natürlich geht es bei der Gleichstellung nicht nur ums Geld – aber die Rahmenbedingungen müssen endlich passen, damit Frauen echte Entscheidungsfreiheit erlangen können! Jene Betriebe, die hier bereits hohe Standards aufweisen, sollen künftig klar erkennbar sein.“

offen gesagt:

"Natürlich geht es bei der Gleichstellung nicht nur ums Geld – aber die Rahmenbedingungen müssen endlich passen, damit Frauen echte Entscheidungsfreiheit erlangen können!"

Erwin Zangerl
AK Präsident

Bereits seit Juni 2023 ist die EU-Lohntransparenzrichtlinie in Kraft, die Mitgliedsstaaten haben bis 2026 Zeit, diese umzusetzen. Die Ziele der Richtlinie sind klar: Diskriminierende Lohnunterschiede sollen aufgedeckt, Unternehmen in die Pflicht genommen und Beschäftigten die Anfechtung intransparenter Gehaltsschemen erleichtert werden. „Österreich könnte diese EU-Richtlinie zum Anlass nehmen, in Sachen Lohntransparenz einen großen Schritt zu gehen und gleichzeitig echte Gleichbezahlung als Standard zu etablieren“, sieht AK Präsident Erwin Zangerl eine Möglichkeit, eine bestehende AK Forderung endlich in Umsetzung zu bringen: „Wir fordern seit Jahren Gleichbezahlungsbeauftragte mit Kontroll- und Rechtsdurchsetzungskompetenz auf Landesebene, um der Einkommensdiskriminierung von Frauen endlich wirksam entgegenzutreten. Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz geht in dieselbe Richtung, jedoch betrifft diese nur Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitenden. Die oder der von uns geforderte Gleichbezahlungsbeauftragte könnte als wirksames Kontrollorgan für alle Tiroler Betriebe eingesetzt werden.“

Qualitätssiegel für Fair-Pay-Unternehmen

In einem weiteren Schritt soll ein „Fair-Pay-Label“ jenen Unternehmen verliehen werden, die nachweislich bereits gleichen Lohn für gleiche Arbeit bieten. AK Präsident Erwin Zangerl dazu: „Es gibt familienfreundliche Betriebe, ausgezeichnete Lehrbetriebe, Traditionsbetriebe und viele Auszeichnungen mehr. Alle davon sind wertvoll und machen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Kundinnen und Kunden auf den ersten Blick deutlich, wofür der Betrieb steht. Die oder der von uns geforderte Gleichbezahlungsbeauftragte könnte künftig anhand des Kriterienkatalogs, der zur Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie erstellt wird, ein Fair-Pay-Label an jene Betriebe vergeben, die bereits gleichen Lohn für gleiche Arbeit garantieren.“

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