Diese Strompreiserhöhung ist nicht argumentierbar
DDr. Jürgen Huber von der Uni Innsbruck kritisiert die Gewinnsucht von Konzernen und warnt vor einer dauerhaft hohen Inflation und deren Folgen.
Ab 3. Mai 2023 können Betroffene alle Fragen zu den Informationsschreiben von IKB und TIWAG mit den AK Expert:innen über die eigens eingerichtete Hotline unter 0800 225522 2000 klären. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr besetzt.
Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier:
Zum einen werden Sie über neue Lieferbedingungen informiert (ALB), zum anderen können Sie einen neuen Stromliefervertrag abschließen.
Wenn Sie hinsichtlich der ALB nichts machen, dann gelten diese ab 15. Juni 2023. Inhaltlich sind die neuen ALB die Basis für die neuen Preise.
Ein Widerspruch geht nur mittels Kündigung des Vertrages. Dies sollten Sie nur dann tun, wenn Sie tatsächlich beabsichtigen, den Stromanbieter zu wechseln. Dazu haben Sie maximal 4 Wochen ab Zustellung Zeit. Dann werden Sie noch 3 Monate zum Monatsletzten (gerechnet ab 15.6. bis 30.9.2023) zum alten Tarif von der TIWAG/IKB mit Strom beliefert, müssen sich aber rechtzeitig vor Ablauf der Frist für einen neuen Stromanbieter entscheiden, da der Vertrag dann ausläuft.
ACHTUNG! Bitte diese außerordentliche Kündigung aufgrund der ALB Änderungen NIE über das Online-Kund:innenkonto durchführen!
Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten:
Für Bestandskund:innen der TIWAG/IKB (bezahlen derzeit ca. 8 Cent netto) bewirken die Preisanpassungen immer noch eine beträchtliche Erhöhung des Arbeitspreises. Im Gegensatz dazu bewirkt das neue Vertragsangebot für Neukund:innen (die erst im letzten Jahr - ab Sommer 2022 - TIWAG-Kund:innen wurden und derzeit ca. 38 Cent netto pro kWh bezahlen oder die derzeit bei anderen Stromanbietern deutlich höhere Preise bezahlen) eine erhebliche Kostenreduktion.
Mittels diverser Förderungen werden die entstehenden Stromkosten zwar abgefedert (Stromkostenbremse, Tirol-Zuschuss), aber je nach individueller Situation ergeben sich steigende Kosten. Letztlich sollte daher auf Basis der jeweiligen individuellen Lebensumstände (Einzelhaushalt, Mehrpersonenhaushalt, etc.) und Rahmenbedingungen (zB. jährlicher Stromverbrauch, Heizsystem, etc.) eine Entscheidung getroffen werden. Es empfiehlt sich in jedem Fall einen Preisvergleich mit Hilfe des Tarifkalkulators der E-Control anzustellen.
Momentan lässt sich im Vergleich zu anderen Stromanbietern in Tirol aber festhalten, dass die Preisangebote der TIWAG/IKB ein kostengünstiges Angebot darstellen.
Durch den Aktionsbonus in Höhe von 2,40 Cent/kWh inkl. USt auf den Arbeitspreis ist das neue Vertragsangebot durchaus attraktiv. Außerdem gibt es keine Mindestvertragslaufzeit und es gilt eine Preisobergrenze, sodass es im Jahr 2023 definitiv keine Preiserhöhung mehr geben darf (es könnte also höchstens noch günstiger werden). Der Kunde kann auch später unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist jederzeit einen Anbieterwechsel durchführen.
Das neue Angebot (Neuvertrag mit Aktionsbonus) ist mit einem (Brutto-)Arbeitspreis von 22,68 Cent/kWh inkl. USt. (18,9 Cent netto) vergleichsweise attraktiv.
Durch die bisherigen Aktivitäten der AK Tirol im Sinne aller Kund:innen konnte die seitens der TIWAG/IKB ursprünglich geplante Preiserhöhung auf 33,6 Cent/kWh inkl. USt. (28 Cent netto) verhindert werden.
Ob mögliche Klagen gegen die Preiserhöhung dieser (bisherigen) Verträge der TIWAG/IKB bei einem Verbleib im bisherigen Vertrag in Zukunft zu anderen Ergebnissen führen können, ist derzeit nicht abschätzbar. Sollten die Klagen erfolgreich sein, können in erster Linie nur die Kund:innen profitieren, die das neue Vertragsangebot nicht annehmen. Es besteht aber auch die Gefahr, dass diese Kund:innen von der TIWAG/IKB bei Klagseinbringung gekündigt werden (wie dies in Vorarlberg der Fall war). Dann steht der Aktionsbonus nicht mehr zur Verfügung.
Die Letztentscheidung ist von den Kund:innen zu treffen. Wir empfehlen aufgrund der Risiken beim Verbleib im Altvertrag eher den Umstieg oder einen Anbieterwechsel, wenn man ein günstiges Angebot im Tarifkalkulator findet.
Bisher bot die TIWAG vor allem für Besitzer von Strom-Nachtspeicher-Heizungen oder Strom-Boilern mit einem extra Nachtstromzähler einen begünstigten Nacht-Tarif, also einen „Arbeitspreis Nacht“ an. Durch die neue Preispolitik und Tarifgestaltung fällt dieser praktisch weg.
Die TIWAG / IKB bieten nämlich allen Kund:innen ein neues Vertragsangebot mit dem Aktionsbonus in Höhe von 2,40 Cent/kWh inkl. USt auf den Arbeitspreis an. Damit ergibt sich ein Arbeitspreis von 22,68 Cent/kWh inkl. USt. ab 24. Juli 2023 (entspricht 18,9 Cent netto). Diesen Preis müssen dann auch Kund:innen mit Nachtstromzähler bezahlen; Tagstrom mit Aktionsbonus und Nachtstrom sind somit gleich teuer! Egal ob man sich für eine aktive Vertragsunterzeichnung entscheidet oder das Angebot mit dem Aktionsbonus nicht annimmt, muss man für den Arbeitspreis Nacht in Zukunft also 18,9 Cent/kWh netto bzw. 22,68 brutto bezahlen. Entschließt man sich zudem gegen die Annahme des Vertragsangebots, entstehen weitere Mehrkosten in Höhe von 3,40 Cent/kWh brutto und der Preis erhöht sich auf 25,08 Cent/kWh inkl. USt (für das Produkt TIWAG comfort+ bzw. IKB-comfort, entspricht 20,9 Cent netto).
Generell gilt außerdem, dass Heizkosten durch die „Strompreisbremse“ nicht unterstützt werden. Gefördert wird nur ein Grundverbrauch an Strom in Höhe von 2.900 kWh pro Jahr (plus Energiekostenergänzungszuschuss für Mehrpersonenhaushalte). Das heißt auch, dass Besitzer von Wärmepumpen aufgrund durchgeführter Maßnahmen für eine erfolgreiche ökologische Energiewende nun mit den erhöhten Strompreisen eine massive Benachteiligung erfahren. Je nach ausgestaltetem System (Luft-, Erd- oder Grundwasserwärmepumpe; mit oder ohne Photovoltaik) führt dies hier zu überdurchschnittlichen Kostensteigerungen.
Bisher bezahlten Sie mit Ihrem Tarif „Comfort+“ (TIWAG) seit Juni 2022 einen Gesamtenergiepreis von 16,598 Cent brutto pro kWh. Künftig belaufen sich die Kosten brutto und inkl. Netzgebühren und Abgaben auf 28,304 Cent pro kWh. Ohne Rabatt sind jeweils brutto 2,4 Cent pro kWh hinzuzufügen, also 30,704 Cent pro kWh inkl. aller Gebühren und Abgaben.
Zu beachten ist jedoch, dass die Strompreisbremse noch bis 30. Juni 2024 greift und in dem Preis nicht inkludiert ist.
Der Energieversorger hat nur Einfluss auf den Arbeitspreis, die Netzentgelte werden von der E-Control bestimmt und die Abgaben gesetzlich festgelegt. Die aktuelle Erhöhung der TIWAG betrifft daher nur den Arbeitspreis.
Bitte kontrollieren Sie die Zählpunktnummer, die auf der ersten Seite des Lieferantrags vermerkt ist. Wenn es sich um die selbe Zählpunktnummer auf mehreren Schreiben handelt, müssen Sie nur einmal den Lieferantrag unterschrieben bis Ende Juni an die TIWAG retournieren. Wenn Sie aktuell aufrechte Verträge für mehrere Zählpunkte bei der TIWAG haben, müssen Sie für jeden Zählpunkt den Lieferantrag unterfertigen und an die TIWAG bis 30. Juni retournieren.
Die schriftliche Bestätigung der Annahme des neuen Vertragsangebotes muss bis spätestens 30. Juni 2023 bei der TIWAG eingelangt sein. Ein eingeschriebener Brief bietet mehr Sicherheit. Dabei muss der Postlauf beachtet werden, der auch innerhalb Tirols einige Tage dauern kann. Die Annahme des neuen Vertrages kann aber auch online über das Kund:innenportal durchgeführt werden. Zum Kund:innenportal kommt man mit dem zugeschickten QR-Code. Wenn man noch nicht registriert ist, ist dies vorab durchzuführen.
Sie haben bis spätestens 30. Juni 2023 Zeit umzusteigen. Ein früherer Umstieg in den neuen Vertrag (vom bisher günstigen Bestandskund:innentarif) führt zu keinem Nachteil, da der Neuvertrag immer erst ab 24. Juli 2023 beginnt.
Ein Umstieg von einem teuren Neukund:innentarif oder von einem anderen teureren Anbieter macht natürlich schon vorher Sinn und ist jederzeit möglich.
Das hängt vom individuellen Stromverbrauch ab. Mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 kWh pro Jahr müssen Sie mit Mehrkosten von ca. € 15 pro Monat (bzw. ca. € 180 pro Jahr) rechnen. Dies gilt aber nur, solange die Strompreisbremse des Bundes greift (bis Ende Juni 2024).
Wenn Sie das neue Angebot nicht annehmen, bleiben Sie im alten Vertrag mit einem neuen Arbeitspreis von 25,08 Cent/kWh inkl. USt.. Ein Schreiben mit dieser Information bekommen Sie voraussichtlich noch Mitte Juni 2023 von TIWAG/IKB zugesandt.
Die TIWAG/IKB hat dies so bestimmt und wollte für alle Kund:innen ein neues Vertragsangebot anbieten. Somit hat sich die TIWAG/IKB für diese Variante entschieden, erklärt sich aber auch dazu bereit, etwaige entstehende finanzielle Kosten, wie beispielsweise Brief-Frankierungen, zu übernehmen.
Durch Druck seitens der AK Tirol konnte die geplante (Massen-)Kündigung aller Verträge von Seiten der TIWAG verhindert werden. So wird niemand ohne Strom dastehen.
Ja, das Angebot ist auch für Neukundinnen und -kunden für Verbrauchsstellen in ganz Tirol gültig.
Nein, der neue Vertrag ist ebenfalls unbefristet, aber der neue Preis von 22,68 Cent/kWh (also der Aktionsbonus von 2,4 Cent) ist nur auf ein Jahr garantiert (bis 30.6.2024). Es kann der Preis aber innerhalb dieses Jahres noch fallen, jedoch nicht mehr steigen.
Die TIWAG/IKB gibt lediglich an, dass zur Versorgung der Kundinnen und Kunden – insbesondere im Winter – Strom auch in beträchtlichem Umfang an der Strombörse zugekauft werden muss. Zuletzt kam es hier leider zu deutlich höheren Preisen. Diese Mehrkosten müssen laut TIWAG nun in die Preise eingerechnet werden. Eine volle Kostentransparenz und Einblicke in die Beschaffungsstrategie wurden der AK nicht gewährt.
TIWAG – Hotline: 0800 800 660 (aus dem Ausland +43 (0) 1 22660 555). Email: sc@tiwag.at
TIWAG-Kundencenter Innsbruck: Salurner Straße 15 / Erdgeschoß, 6020 Innsbruck (Mo – Do: 07:45 bis 17:00 Uhr; Fr: 07:45 bis 16:00 Uhr)
Nützliche Informationen finden sich auch auf der speziell dafür eingerichteten Internetseite der TIWAG: https://www.tiwag.at/neuvertrag/
IKB – Hotline: 0800 500 502
kundenservice@ikb.at ; Kontaktformular (online): https://www.ikb.at/kundenservice/kontaktformular
IKB-Kundencenter Innsbruck: Salurner Straße 11 (Mo – Do: 08:00 bis 17:00 Uhr; Fr: 08:00 bis 13:00 Uhr).
Aufgrund der über 220.000 Stromkund:innen der TIWAG (80.000 bei IKB) kann es vorübergehend zu Überlastungen der Kund:innenhotline kommen. Nach Möglichkeit können Sie Ihr Anliegen auch via E-Mail an das Kundencenter richten, mit der Bitte um einen Rückruf, falls Sie das wünschen.
Nein. Wenn der neue Lieferantrag unterschrieben an TIWAG/IKB retourniert wird, erfolgt die nächste Jahresabrechnung wie gewohnt im jährlichen Rhythmus.
Nein, Sie müssen Ihren Teilzahlungsbetrag nicht selbstständig anpassen. Sie erhalten auf Basis Ihres durchschnittlichen Verbrauchs eine Information über den neuen Teilzahlungsbetrag, bei dem die verschiedenen Boni und Zuschüsse bereits berücksichtigt sind.
Nein, gemäß Auskunft der TIWAG/IKB müssen Sie keinen Zählerstand ablesen. Es erfolgt eine rechnerische Ermittlung des Zählerstands auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs. Wenn Sie Ihren Zählerstand trotzdem bekanntgeben möchten, können Sie diesen per E-Mail an sc@tiwag.at senden.
Gerade bei Kund:innen, die noch keinen Smart Meter eingebaut haben, ist es sicher nicht von Nachteil ein Foto des Stromzählerstandes zu machen, um bei etwaigen Missverständnissen den Zählerstand belegen zu können.
Dieses benötigen Sie nur für den Fall, dass Sie das neue Vertragsangebot angenommen haben und es sich binnen 14 Tagen doch anders überlegen. Damit können Sie vom neuen Vertrag zurücktreten. Dann gilt wieder der alte Vertrag, der mit Mitte Juli auf 25,08 Cent/kWh inkl. USt (für das Produkt TIWAG comfort+ bzw. IKB-comfort, entspricht 20,9 Cent netto) erhöht wird.
Sie haben, wenn Sie Ihren jetzigen Vertrag innerhalb von 4 Wochen kündigen, die Möglichkeit Ihren Anbieter zu wechseln. Hier sollten sie aber sehr genau alternative Vertragsbedingungen (zB. Vertragslaufzeit, Preisgarantien, etc.) und Tarife (zB. Floater-Tarif, Rabatte, etc.) vergleichen und vor Ihrem Wechsel berücksichtigen. Floater-Tarife scheinen auf den ersten Blick oft günstig, ändern aber während der Laufzeit in der Regel monatlich den Preis, ohne dass Sie darüber informiert werden. Wir raten von solchen Floater-Tarifen ab, wenn man nicht laufend den Strommarkt beobachtet. Als Bestandskund:in von TIWAG/IKB mit einem Tarif von derzeit ca. 8 Cent sollten Sie den Vertrag mit dem neuen Anbieter nicht vor 1.10.2023 beginnen, da diese alle teurer sind.
Die Unterstützung des Bundes durch die „Strompreisbremse“ wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag dafür gestellt werden muss, sondern der Abzug automatisch erfolgt. Details unter: https://energiekrise-info.at
Der Netzkostenzuschuss wird ebenfalls automatisch gutgeschrieben, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren (GIS) vorliegen und die Befreiung von den EAG-Förderkosten beantragt und gewährt wurde. (EAG = Erneuerbaren Ausbau Gesetz)
Mehrpersonenhaushalte mit mehr als 3 Personen erhalten ab der vierten Person 105 Euro pro Person und Jahr automatisch auf der Abrechnung gutgeschrieben. Der Bund prüft dabei automatisch (also in der Regel ohne Antrag), ob Sie die Voraussetzungen auf den Stromkostenergänzungszuschuss erfüllen. Ab Juni wird dieser dann automatisch auf der Stromrechnung abgezogen. Für Haushalte, bei denen die automatische Prüfung und Gutschrift nicht funktionieren, hat der Bund ein Antragsmodell angekündigt. Jene Haushalte, die einen Antrag stellen müssen, werden aber schriftlich verständigt. Details unter: https://energiekrise-info.at oder unter Informationen für Haushalte (oesterreich.gv.at).
Der „Tirol-Zuschuss“, der von 1. April bis 31. Oktober 2023 beantragt werden kann, setzt sich aus dem Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023 zusammen. Voraussetzung für den Tirol-Zuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. (Netto-Einkommensgrenze: 2.000 Euro pro Monat für alleinstehende Personen; 2.800 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften; 450 Euro pro Monat für jede weitere Person)
Hinweis: Wenn Ihnen der Heizkosten- oder Energiekostenzuschuss 2022 ausgezahlt wurde bzw. Ihnen dieser im Rahmen der laufenden Antragsfrist bis 31. März noch bewilligt wird, bekommen Sie ein personalisiertes Schreiben bzw. einen Folgeantrag zugeschickt – dieser muss samt der ausgefüllten Datenschutzerklärung an das Land Tirol retourniert werden. Auch an Haushalte von Mindestsicherungsbezieher:innen wird ein Formular zum Wohnkostenzuschuss zugeschickt, das ausgefüllt und anschließend an das Land Tirol retourniert werden muss.
Alle Details zu den Entlastungsmaßnahmen des Landes Tirol für Haushalte mit geringem und mittleren Einkommen („Tirol-Zuschuss“) erhalten Sie unter: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/
Kontaktieren Sie bitte den Kundenservice von TIWAG bzw. IKB.
Die Hotline der AK Tirol wurde speziell für Fragen bezüglich des Informationsschreibens an die Kund:innen der TIWAG/IKB eingerichtet.
Das neue Vertragsangebot der TIWAG gilt aber auch für Neukundinnen und -kunden für Verbrauchsstellen in ganz Tirol und kann auch online durchgeführt werden.
Informationen zu den Konditionen bekommen Sie dazu beim Kundenservice der TIWAG beziehungsweise auf der Homepage der TIWAG (https://www.tiwag.at/neuvertrag/) oder auf der Internetseite der E- Control Austria, wo Sie auch anhand eines Tarifkalkulators sogar Preisvergleiche mit ihrem aktuellen und anderen Stromanbietern der Region durchführen können: https://www.e-control.at/tarifkalkulator#/
Wenn der Energiegutschein vom Bundesministerium für Finanzen genehmigt wurde und ihr derzeitiger Stromanbieter den Betrag erhalten hat, dann wird dieser bei der nächsten jährlichen Stromabrechnung abgezogen. Dies gilt auch bei Annahme des neuen Vertragsangebots der TIWAG/IKB. Bei einem Stromanbieterwechsel würde die Gutschrift demnach bei der Endabrechnung erfolgen.
Wenn der Energiegutschein noch beim Ministerium in Bearbeitung ist oder ihn der Energieanbieter vom Ministerium noch nicht erhalten hat, dann wird die Gutschrift bei einem Stromanbieterwechsel dem neuen Stromanbieter weitergeleitet, so dass der Energiegutschein bei der nächsten Jahresabrechnung gutgeschrieben werden kann. Den Status Ihres Energiegutscheines können Sie jederzeit selbst abfragen, indem Sie auf der Seite https://energiekostenausgleich.gv.at/ die Gutscheinnummer samt Prüfzahl eingeben.
Sie haben dagegen keine rechtliche Handhabe. Sie sollten jedoch das Gespräch mit der:dem Vermieter:in suchen, insbesondere, wenn Ihr Strompreis deutlich höher als 24 Cent brutto (20 Cent netto) pro kWh liegt, und auf die Möglichkeit eines Anbieter- bzw. Tarifwechsels hinweisen.
Weiterführende Informationen zum Thema Energie gibt es unter:
https://energiekrise-info.at
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/Energie
https://www.e-control.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/
AK strompreis-Hotline: 0800 225522 2000
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