
EuGH bestätigt Rechtsmeinung der AK Tirol in Sachen Vordienstzeiten bei Post und ÖBB
Die AK Tirol führt seit nunmehr fast 10 Jahren für mehr als 200 Tiroler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gerichtsverfahren gegen die ÖBB und die Post AG aufgrund europarechtswidriger Diskriminierung bei der Anrechnung von Vordienstzeiten. Trotz zweifacher Bestätigung der Diskriminierung durch den Europäischen Gerichtshof konnten diese Verfahren noch nicht positiv abgeschlossen werden, da der österreichische Gesetzgeber nach jedem Zwischensieg die Rechtslage zu Lasten der betroffenen Beschäftigten rückwirkend änderte. AK Präsident Erwin Zangerl: „Mit dem jüngsten Urteil zu Gunsten eines Bundesbeamten hat der Europäische Gerichtshof die Rechtsmeinung der AK Tirol bestätigt und auch die jüngsten Novellen wieder für europarechtswidrig erklärt. Aus Sicht der AK Tirol ist es höchst an der Zeit, endlich Geld in die Hand zu nehmen und die betroffenen Bediensteten bei Post und ÖBB zu entschädigen.“Zangerl: „Einzig das Land Tirol reagierte positiv auf das letzte EuGH-Urteil und novellierte das Landesbediensteten- und Gemeindevertragsbedienstetengesetz in einer Weise, die die Diskriminierung abschaffte und allen Landes- und Gemeindebediensteten einen finanziellen Vorteil brachte.“
Die AK Tirol gab jedoch nicht auf und verfolgte die Verfahren trotz hohem Kostenrisiko für die ÖBB-Bediensteten bis zum Obersten Gerichtshof bzw. für die Post-Bediensteten zum Bundesverwaltungsgericht.
AK Präsident Erwin Zangerl: „Mit dem jüngsten Urteil zu Gunsten eines Bundesbeamten hat der Europäische Gerichtshof die Rechtsmeinung der AK Tirol bestätigt und auch die jüngsten Novellen wieder für europarechtswidrig erklärt. Die ursprüngliche Diskriminierung bei der Anrechnung von Vordienstzeiten wird nämlich mit der neuen Regelung – so der EuGH – auf ewig fortgesetzt und wurde durch die Novellen, die niemandem Vorteile, sondern nur Nachteile brachte, nicht geheilt.“
Der Oberste Gerichtshof sowie das Bundesverwaltungsgericht sind an die Ansicht des EuGH gebunden und werden nun voraussichtlich zu Gunsten der von der AK Tirol vertretenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entscheiden, sofern ihnen der Gesetzgeber nicht wieder einen Strich durch die Rechnung macht.
Zangerl: „Aus Sicht der AK Tirol ist es höchst an der Zeit, endlich Geld in die Hand zu nehmen und die betroffenen Bediensteten zu entschädigen.“
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offen gesagt
„Aus Sicht der AK Tirol ist es höchst an der Zeit, endlich Geld in die Hand zu nehmen und die betroffenen Bediensteten zu entschädigen.“
Erwin Zangerl,
AK Präsident