Rücktrittsrecht bei Versicherungen
Der Rücktritt vom Versicherungsvertrag bzw der Vertragserklärung ist. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem
- der Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder –änderung,
- die Informationen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Gewerbeordnung und
- eine Belehrung über das Rücktrittsrecht dem Versicherungsnehmer zugegangen sind.
Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach dem Zugang des Versicherungsscheins und einer Belehrung über das Rücktrittsrecht.
Brief oder Mail?
Die Rücktrittserklärung kann in geschriebener Form abgegeben werden, was bedeutet, dass auch ein E-Mail oder ein Fax ausreichend ist. Aus Beweisgründen empfiehlt sich aber das Schreiben eingeschrieben zu verschicken und den Postbeleg aufzubewahren.
Der Versicherungsvertrag kann die Klausel enthalten, dass der Rücktritt schriftlich erklärt werden muss. Damit eine solche Vereinbarung gültig ist, muss der Versicherungsnehmer der Klausel ausdrücklich und in einer gesonderten Erklärung zustimmen.
Bis wann muss ich meinen Rücktritt erklären?
Das Rücktrittsschreiben muss der Versicherung innerhalb der Rücktrittsfrist zugehen. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
Wann gibt es kein Rücktrittsrecht?
Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die Vertragslaufzeit weniger als sechs Monate beträgt. Wenn der Versicherer vorläufige Deckung gewährt hat, dann ist für die entsprechende Dauer die Prämie zu bezahlen.
Lebensversicherungen: 30 Tage Rücktrittsfrist
Der Versicherungsnehmer kann binnen 30 Tagen nach seiner Verständigung vom Zustandekommen des Vertrages (= meist Erhalt der Polizze) vom Vertrag zurücktreten. Hat der Versicherer der Verpflichtung zur Bekanntgabe seiner Anschrift nicht entsprochen, beginnt die Rücktrittsfrist nicht zu laufen, bevor dem Versicherungsnehmer die Anschrift bekannt wird. Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher, so beginnt die Frist zum Rücktritt erst dann zu laufen, wenn er auch über das Rücktrittsrecht belehrt worden ist.Kontakt
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Wer bei einem Versicherungsvertrag oder einer Versicherungserklärung von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte, muss unbedingt auf die Fristen achten!rat & hilfe
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