Bausparen
In Österreich gibt es 4 Bausparkassen, die mit unterschiedlichen Konditionen um Kunden werben. Sie können zwischen fixer und variabler Verzinsung wählen.
Der Staat zahlt seit 1.4.2012 eine Prämie zwischen 1,5% und 4% von der geleisteten Spareinlage bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von € 1.200. Die gesetzliche Mindestlaufzeit beträgt bei allen Bausparkassen sechs Jahre.
AGBs
Alle vier Bausparkassen stellen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bauspargeschäft (AGBs) auf ihren Websites zur Verfügung. Die Bandbreite der Zinssätze, die Zinsanpassungsklauseln und die Spesen sind beispielsweise in den AGBs enthalten.
Staatliche Prämie
Die Bausparprämie beträgt für das Jahr 2019 unverändert 1,5% auf Ihre Einzahlungen, das sind maximal 18 Euro. Die Höhe der staatlichen Prämie ist nicht für die gesamte Laufzeit garantiert, sondern wird jährlich neu festgelegt. Die Höhe ist von der Zinsenentwicklung am österreichischen Kapitalmarkt abhängig. Die Bausparprämie – nicht jedoch die normale Verzinsung – ist von der KESt befreit. Jede Person kann nur einen prämienbegünstigten Bausparvertrag abschließen. Die Prämien-Gutschrift am Bausparkonto erfolgt jährlich im Nachhinein, exakt am 31. Jänner. Bei einem Bausparvertrag, der beispielsweise im Jänner 2015 eröffnet wurde, erfolgt die Gutschrift der staatlichen Prämie erstmals am 31.1.2016.
Vorzeitige Auflösung
Bei vorzeitiger Auflösung des Bausparvertrages wird
- das Sparguthaben abgezinst (= nachträglichen Zinssenkung), was zu nahezu Nullzinsen führt
- die staatliche Prämie einbehalten und
- die Verwaltungskostenpauschale angelastet. Die Höhe dieser Gebühr finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bausparkasse.
Wird ein Bausparvertrag wegen der Schaffung von neuem Wohnraum vorzeitig aufgelöst, wird die Bausparprämie nicht rückverrechnet. Genauere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt.
Vorteile von Bausparverträgen
- Geringer, aber vorhersehbarer Wertzuwachs
- kein Risiko
- mittlere Bindungsdauer
- staatliche Prämie (KESt-befreit)
Spartipp
Viele bestehende Bausparverträge enthalten vertraglich die Möglichkeit nach Ablauf der 6-jährigen Spardauer den Vertrag weiterlaufen zu lassen und auch weitere Einzahlungen zu machen. Die Zinssätze sind dann zwar niedriger, aber bei älteren Verträgen doch attraktiv im Vergleich zu aktuellen Sparangeboten. Die für Ihren Bausparvertrag geltenden Zinssätze finden Sie meist auf dem jährlichen Kontoauszug bzw in den Bausparbedingungen.Tipp
Darauf sollten Sie bei Abschluss eines Bausparvertrages achten:
- Vergleichen einfacher gemacht: Verlangen Sie von Ihrem Bausparberater mehrere Berechnungs-Varianten. Schauen Sie darauf, dass sämtliche Spesen enthalten sind und mit angebotenen Zinsober- und Zinsuntergrenzen gerechnet wird.
- Zinssatz hinterfragen: Informieren Sie sich genau über den angebotenen Zinssatz, beispielsweise wie lange er gültig ist, wie sich die sogenannte Zinsgleitklausel in nächster Zeit auswirkt. Denn: Der hohe Einstiegs-Zinssatz ist zumeist nur ein Jahr fix ab Vertragsabschluss. Geworben wird gerne nur mit Einstiegszins und staatlicher Prämie, der variable Zins bleibt im Verborgenen.
- Achtung bei Kontoführungsgebühren: Die Kontoführungs-Gebühr wird schon im ersten Jahr fällig – egal, ob Sie im Jänner oder erst im Dezember den Vertrag abgeschlossen haben. Schließen Sie den Vertrag erst im zweiten Halbjahr ab, zahlt es sich aus, mit der Bausparkasse die Gebühr für dieses „Rumpfjahr“ zu verhandeln.
- Vergleichen bringts: Der AK Bankenrechner liefert Ihnen einen Vergleich aller Bausparkassen.
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