Zahlscheingebühren laut OGH rechtswidrig
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden: Die Einhebung von Strafentgelten für die Bezahlung von Rechnungen mittels Erlagschein oder der Erteilung eines Überweisungsauftrages im Onlinebanking ist unzulässig!
Seit 1.11.2009 verbietet das Zahlungsdienstegesetz die Verrechnung von Strafentgelten für die Bezahlung per Zahlschein bzw. für Online-Überweisungen. Trotzdem wurden diese Strafentgelte weiterhin von Unternehmen verrechnet.
Das Verbot der Zahlscheingebühr gilt für alle Zahlungen, die seit dem 1. November 2009 getätigt wurden. Konsumenten haben einen Anspruch darauf, die bezahlten Zahlscheinentgelte zurückzufordern.
Ein Musterbrief zur „Rückforderung der Zahlscheingebühr" siehe Download in der rechten Spalte.
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